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Nach der Abstimmung vom 23. Oktober häufen sich im Pfaffenhofener Rathaus die Anfragen von Bürgern, die vermuten, es sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen

(zel) Die Pfaffenhofener Stadtverwaltung sieht sich nach eigenen Angaben mit der Verdächtigung konfrontiert, dass bei den Bürgerentscheiden am 23. Oktober – insbesondere zum Thema Windpark – nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Das Misstrauen mancher Bürger beziehungsweise der gegenüber den Verantwortlichen gehegte Verdacht einer möglichen Manipulation ist offensichtlich so präsent, dass man es jetzt im Rathaus für nötig hielt, sich zu Wort zu melden. In einer heute veröffentlichten Stellungnahme „weist die Stadtverwaltung Verdächtigungen über Manipulationen bei Durchführung und Ergebnisermittlung der Bürgerentscheide vom 23. Oktober als jeder Grundlage entbehrend auf das Deutlichste zurück“.

Knapp 20 000 Pfaffenhofener waren am 23. Oktober dazu aufgerufen, im Rahmen eines vom Stadtrat initiierten Bürgerentscheids über den geplanten Windpark im Förnbacher Forst abzustimmen. Im Vorfeld war intensiv, emotional und kontrovers über das Vorhaben debattiert und gestritten worden. Das Ergebnis schien relativ offen, war dann aber deutlich: Rund 57 Prozent der Stimmen waren für den Windpark. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 60 Prozent und war auch deshalb so hoch, weil man in Pfaffenhofen Neuland betreten hatte: Im Vorfeld des Bürgerentscheids waren allen Wahlberechtigten automatisch die Briefwahl-Unterlagen zugeschickt worden; so konnte jeder schon im Vorfeld ganz bequem seine Stimme abgeben.

Die Frage, über die es bei dem Windkraft-Bürgerentscheid konkret zu befinden galt, lautete: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen den Bebauungsplan ‚Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen‘ weiterführt, der die Errichtung von maximal drei Windenergie-Anlagen im Förnbacher Forst ermöglicht, und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der städtischen Klimaschutzziele und zur Sicherung der ökologischen Stromerzeugung vor Ort leisten kann?“ Die hiesige Bürgerenergie-Genossenschaft (BEG) möchte bekanntlich in dem Waldgebiet drei Windräder errichten und betreiben. Die Pfaffenhofener haben nun durch ihr Votum grünes Licht dafür gegeben, dass die Stadt den Weg für das Projekt bereitet. 

In einem zweiten Bürgerentscheid konnten die Pfaffenhofener befinden, wie luxuriös der anstehende Hallenbad-Neubau ausfallen soll. Hier finden Sie noch einmal die Ergebnisse:

Bürgerentscheid: Pfaffenhofen sagt Ja zum Windpark

Bürgerentscheid: Pfaffenhofen sagt Ja zum Freizeitbad

Bei der Stadtverwaltung häufen sich nach dem Windkraft-Bürgerentscheid nun aber „Anfragen von offensichtlich mit dessen Ausgang unzufriedenen Bürgern“, wie heute in der Mitteilung aus dem Rathaus erklärt wird. Es werde demnach vermutet oder angedeutet, dass es bei der amtlichen Ermittlung des Abstimmungsergebnisses „nicht mit rechten Dingen zugegangen“ sei.

Wie es heißt, werden insbesondere Erkundigungen darüber eingeholt, wo die eingegangenen Briefabstimmungs-Unterlagen bis zur Auszählung aufbewahrt worden sind, wer Zugang zu diesem Wahlbüro hatte und ob auch genau Protokoll über den Zutritt zu diesen Räumen geführt worden sei. Die Stadtverwaltung lässt dazu wissen, dass die Unterlagen „in dem für jede Wahl eigens eingerichteten separaten Wahlbüro“ aufbewahrt worden seien und dass „wie bei jeder Wahl natürlich die mit der Durchführung der Wahl befassten Verwaltungsmitarbeiter“ Zugang zu den besagten Räumlichkeiten hatten.

"Stets in gleicher den Vorschriften entsprechender Weise"

Rechtsdirektor Florian Erdle stellt im Namen der Stadtverwaltung klar: „Die örtliche Durchführung sämtlicher Wahlen und Abstimmungen – von der Europa-, Bundestags-, Landtagswahl über die Kommunalwahlen bis zu Volksbegehren, Volks- und Bürgerentscheiden – ist eine Pflichtaufgabe aller Gemeinden.“ Diese Aufgabe werde von der Stadtverwaltung „stets in gleicher den Vorschriften entsprechender Weise ausgeführt“, versichert er und betont: Die Abwicklung der Wahlen und die Ermittlung der Ergebnisse „erfolgt dabei selbstverständlich jeweils völlig unabhängig von den konkret zur Wahl stehenden Personen oder von zu entscheidenden Sachfragen“.

Den Beschäftigten der Stadtverwaltung oder den ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern die Manipulation eines öffentlichen Wahl- oder Abstimmungsvorgangs zu unterstellen, „ist bestenfalls mit umfassender Unkenntnis von amtlichen Verwaltungsvorgängen zu erklären“, heißt es aus dem Rathaus. Die „auf Recht und Gesetz verpflichtete“ Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, „dass Wahlfälschung beziehungsweise die Fälschung von Wahlunterlagen nach §§ 107a, 107b 108d Strafgesetzbuch Straftaten bilden, die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden“. Jedenfalls „weist die Stadtverwaltung Verdächtigungen über Manipulationen bei Durchführung und Ergebnisermittlung der Bürgerentscheide vom 23. Oktober als jeder Grundlage entbehrend auf das Deutlichste zurück“.


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