Hallenbad-Neubau: Klare Mehrheit will nicht nur eine nüchterne Schwimmhalle, sondern ein Familienbad – Investitionskosten bis zu 15 Millionen Euro möglich
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(ty) Rund 20 000 Pfaffenhofener waren heute dazu aufgerufen, im Rahmen eines vom Stadtrat initiierten Bürgerentscheids darüber zu befinden, wie luxuriös der Hallenbad-Neubau in der Kreisstadt ausfallen soll. Und sie haben unmissverständlich entschieden: Die klare Mehrheit, nämlich gut 63 Prozent Prozent der abgegebenen Stimmen, sprach sich dafür aus, dass nicht bloß eine nüchtere Schwimmhalle errichtet wird, sondern ein kleines Familienbad mit Freizeit-Elementen. Das darf bis zu 15 Millionen Euro kosten – diese Obergrenze hatte der Stadtrat bereits im Vorfeld festgelegt.
Das vorläufige amtliche Endergebnis ist sehr deutlich: 63,2 Prozent zu 36,8 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 59,6 Prozent.
Die Stimm-Abgabe war heute bis 18 Uhr möglich. Da im Vorfeld des Bürgerentscheids allen Wahlberechtigten automatisch die Briefwahl-Unterlagen zugeschickt worden waren, gab es heute nur ein Wahllokal für den klassischen Urnengang – und zwar im Rathaus. Und weil also praktisch jeder ganz bequem schon im Vorfeld per Briefwahl seine Stimme abgeben konnte, lag die Wahlbeteiligung recht hoch.
Die Frage, die es bei dem Bürgerentscheid zu beantworten galt, war grundsätzlicher Art und lautete konkret: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen im Schulzentrum anstelle eines öffentlich nutzbaren Schulhallenbads für rund acht Millionen Euro ein kleines Familienbad mit Investitionskosten bis maximal 15 Millionen Euro errichtet?“ 63,2 Prozent beantworteten diese Frage mit einem Ja und 36,8 Prozent mit einem Nein.
Dass ein Hallenbad gebaut wird, ist bekanntlich ohnehin ausgemachte Sache. Ob es aber wieder ein einfaches Schulbad werden sollte oder ob die Stadt sich eben ein kleines Familienbad mit Freizeit-Elementen wie zum Beispiel einer Sauna oder einem Außenbecken leisten sollte, das lag nun in der Hand der Bürger. Außerdem war im Vorfeld bereits erklärt worden: Sollten sich die Pfaffenhofener für ein kleines Freizeit- und Familienbad aussprechen, dann würde in weiteren Schritten – ebenfalls wieder unter Einbeziehung der Bürger – über die detaillierte Ausgestaltung gesprochen.
In welchem Fall ein Bürgerentscheid in welchem Sinne entschieden ist, das regelt die bayerische Gemeindeordnung. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage demnach in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu 50 000 Einwohner mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Das heißt: Es waren heute rund 4000 gültige Ja- oder Nein-Stimmen nötig, damit das Ergebnis bindend ist. Ein gültiger Bürgerentscheid hat den Stellenwert eines Stadtrat-Beschlusses.
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