31-jährige Prostituierte muss 333 Tage in den Knast, weil gegen sie gleich drei Haftbefehle vorlagen und sie die fälligen 10 000 Euro nicht hatte, um dem Gefängnis zu entgehen
(ty) Die Bundespolizei hat gestern auf der Autobahn A 93 bei Kiefersfelden eine Bulgarin festgenommen, gegen die gleich drei Haftbefehle wegen verbotener Prostitution vorlagen. Die 31-Jährige hätte eine Geldstrafe in Höhe von stolzen 10 000 Euro bezahlen müssen, um dem Knast zu entgehen. Dem Bericht zufolge konnte die Frau jedoch ihre Justizschulden nicht begleichen; deshalb wurde sie von den Beamten in die Traunsteiner Strafanstalt gebracht.
Die Bundespolizisten hatten die Bulgarin an der Grenzkontrollstelle auf der Inntalautobahn unter die Lupe genommen. Wie es heißt, fuhr sie in einem Pkw mit, der in Österreich zugelassen ist. Bei der Überprüfung der Personalien habe der Fahndungscomputer dann jedenfalls gleich mehrfach Alarm geschlagen. Der Hintergrund: Das Amtsgericht Stuttgart hatte die 31-Jährige in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt drei Mal wegen verbotener Prostitution verurteilt.
Die Geldstrafen und die Verfahrenskosten beliefen sich zusammengerechnet auf rund 10 200 Euro. Da die Berufsprostituierte nicht über die erforderlichen finanziellen Möglichkeiten verfügte, um diese Summe zu begleichen, musste sie ersatzweise einen 333-tägigen Haftaufenthalt antreten.