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Großmehringerin fällt auf Betrugsmasche herein: In der Hoffnung auf ein Millionen-Erbe überwies sie Tausende Euro auf ausländische Konten.

(ty) Es begann bereits Ende Februar. Damals hatte eine Frau aus Großmehring eine E-Mail erhalten, die ihr letztlich zum Verhängnis wurde. In der elektronischen Post hatte der Absender laut Polizei erklärt, der Rechtsanwalt eines in Spanien verstorbenen Verwandten zu sein. Dieser Verwandte habe, so wurde der Frau vorgegaukelt, ein beträchtliches Erbe in Höhe von mehreren Millionen Euro hinterlassen – ohne dass bisher Erben gefunden worden seien.  

Nach Angaben der Polizei entwickelte sich daraufhin ein reger Telefon- und E-Mail-Verkehr, in dessen Verlauf der Frau aus dem Landkreis Eichstätt erfolgreich suggeriert wurde, dass sie die Begünstigte dieses Millionen-Erbes sei. „Der unbekannte Täter untermauerte dies immer wieder durch die Übersendung totalgefälschter Bescheinigungen, wie etwa Kontoauszüge oder Sterbeurkunde“, teilte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord mit.

 

Und schließlich entfaltete die Betrugsmasche, die von der Kripo als „Nigeria Connection“ bezeichnet wird, ihre volle Tragweite. Zur Sicherung des ihr in Aussicht gestellten Erbes sollte die Großmehringerin nämlich eine Bearbeitungs- und Transfergebühr überweisen. Fatalerweise kam sie dem nach. „Letztendlich überwies die Geschädigte mehrere tausend Euro auf spanische Konten“, heißt es von der Polizei. Ob sie das Geld jemals wieder sieht, ist zumindest äußerst fraglich. Die Ingolstädter Kripo hat die Ermittlungen übernommen, die sich erfahrungsgemäß äußerst schwierig gestalten.

Warnung der Polizei 

Die Kriminalpolizei warnt in diesem Zusammenhang vor dieser Betrugsmasche und rät in solchen Fällen zu besonderer Vorsicht. Opfer der „Nigeria Connection“ seien häufig Gewerbetreibende oder Privatleute, die im Internet vertreten sind. Auf diese Weise verschaffen sich die Betrüger Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse. Die Kripo betont: „Werden sie misstrauisch, wenn sie Bescheinigungen oder Dokumente erhalten, die in auffällig schlechtem Deutsch formuliert sind, und wenn die erste Kontaktaufnahme mittels E-Mail zustande kommt.“


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