Nach den tödlichen Geschehnissen in einer Asyl-Unterkunft im Kreis Cham haben die Ermittler weitere Erkenntnisse gewonnen.
(ty) Im Nachgang zu den tragischen Ereignissen vom Samstag in einer Asylbewerber-Unterkunft in Arnschwang (Kreis Cham) haben inzwischen weitere Ermittlungen durch die Kriminalpolizei Regensburg und das Landeskriminalamt (LKA) in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft stattgefunden. Offenbar fühlte sich der Mann demnach durch die Kinder der 47-Jährigen gestört, weshalb er sowohl die Frau als auch ihr fünfjähriges Kind mit einem Messer attackierte. Der Bub starb noch am Tatort, die Mutter wurde schwer verletzt. Im Verlaufe des Polizei-Einsatzes gab ein Beamter acht Schüsse aus seiner Waffe gegen den 41-jährigen ab, wodurch dieser tödlich verletzt wurde.
Gestern erfolgte eine erste Vernehmung des 47-jährigen Opfers. Erste Erkenntnisse daraus deuten nach heutigen Angaben der Polizei darauf hin, dass der 41-Jährige sich durch die spielenden Kinder der Frau in seiner Ruhe gestört fühlte. Es entstand deshalb – so heißt es weiter – eine Streitigkeit, in deren Verlauf der Mann zunächst auf die 47-jährige Mutter und schließlich auf deren fünfjährigen Sohn körperlich losging und dabei auch ein Messer einsetzte.
Der 41-Jährige habe dem Buben dabei schwerste Verletzungen im Halsbereich zugefügt, an denen das Kind trotz ärztlicher Bemühungen starb. Die 47-Jährige war von dem Mann den Angaben zufolge an Hals, Armen und Beinen schwer, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt worden. Der sechsjährige Bub der Frau war, wie berichtet, körperlich unverletzt geblieben.
Nach derzeitigen Erkenntnissen der Ermittler bestand zwischen der Frau und dem 41-Jährigen – außer der Nachbarschaft – keinerlei Vorbeziehung. Die Frau habe zudem angegeben, dass es bereits mehrfach dazu gekommen sei, dass der Mann sich durch die Kinder in seiner Ruhe gestört fühlte. Wie heute außerdem mitgeteilt wurde, befindet sich die schwer verletzte Frau nach wie vor in ärztlicher Behandlung.
Die Vernehmungen weiterer Bewohner der Unterkunft, von denen nach bisherigem Erkenntnisstand mindestens vier die Tat als Augen- oder Ohrenzeugen mitbekommen haben, werden nun nach und nach von den Ermittlern der Kripo Regensburg abgearbeitet. „Da es sich um Menschen verschiedenster Nationalitäten handelt, sind Dolmetscher notwendig, weshalb die Durchführung der Vernehmungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird“, hieß es heute aus dem Polizeipräsidium Oberpfalz.
Am Tatort fanden gestern weitere Spurensicherungs-Maßnahmen statt. Am morgigen Mittwoch sollen dabei auch 3D-Scanner des Landeskriminalamts zum Einsatz kommen, um den Tatort zu dokumentieren. Das Gebäude bleibt bis zum Abschluss der Tatortmaßnahmen abgesperrt. Die weiteren Ermittlungen zum Tatablauf werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Der 41-jährige Afghane war nach Angaben des Polizeipräsidiums als so genannter geduldeter Asylbewerber registriert. Bei der Frau und ihren beiden Kindern handle es sich um Asylbewerber.
Der 41-Jährige war laut Polizei im Oktober 2009 vom Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, die er bis Januar 2015 vollständig verbüßt hatte. Nach seiner Haftentlassung wohnte er in dem Asylbewerberheim in Arnschwang, wo es nun zu der Bluttat kam. Er stand aufgrund der Verurteilung wegen Brandstiftung von Gesetzes wegen unter Führungsaufsicht, weil er die Strafe vollständig verbüßt hatte.
Der Mann wurde laut Polizei durch gerichtlichen Beschluss zur Führungsaufsicht angewiesen, sich im räumlichen Umfeld der ihm zugewiesenen Asyl-Unterkunft aufzuhalten. Um diese Aufenthaltsbeschränkung zu überwachen, trug er ein elektronisches Gerät zur Ortung, eine so genannte elektronische Fußfessel. Seit dem Beginn der Führungsaufsicht kam es nach Angaben der Polizei zu einer Verurteilung des 41-Jährigen wegen des Erschleichens von Leistungen – Schwarzfahren – bei einer Bahnfahrt im Februar vergangenen Jahres. Deshalb wurde eine Geldstrafe gegen den Mann verhängt.
Wie der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gegenüber dem Bayerischen Rundfunk erklärte, durfte der 41-Jährige trotz der Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung nicht abgeschoben werden. „Das hatte laut Herrmann das Verwaltungsgericht München entschieden, weil die Richter Todesgefahr für den Afghanen in seinem Heimatland sahen“, berichtet der BR. „Der Grund: Der verurteilte Brandstifter war zum Christentum konvertiert.“ Während seiner Haft stellte der Mann dem Bericht zufolge im Jahr 2012 einen Asylantrag.
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