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Die FDP-Kreistagsfraktion störte sich an Eilentscheidungen des Kreischefs, der in finanzieller Schieflage steckenden Ilmtalklinik per Überbrückungskredit des Landkreises auszuhelfen. Die Regierung von Oberbayern sieht aber kein Fehlverhalten.

(ty) Die Pfaffenhofener FDP-Kreistagsfraktion ist mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Eilentscheidungen von Landrat Martin Wolf (CSU) zur Ilmtalklinik ins Leere gelaufen. Das geht aus einer soeben veröffentlichten Pressemitteilung aus dem Landratsamt hervor.

Die Regierung von Oberbayern hat demnach die Dienstaufsichtsbeschwerde der FDP-Fraktion gegen Eilentscheidungen von Wolf zur Sicherung der Liquidität der Ilmtalklinik abgewiesen. Auch die nachträgliche Information der Kreisräte durch Wolf über diese Eilentscheidung in nichtöffentlicher Sitzung sei nicht zu beanstanden.

Bekanntlich hatte Wolf grünes Licht dafür gegeben, dass der Landkreis aus seinen Rücklagen der Klinik einen Überbrückungskredit gewährt. Andernfalls hätte das Krankenhaus, dessen Gesellschafter der Landkreis ist, dem Vernehmen nach die Löhne der Angestellten nicht mehr bezahlen können.

„Es freut mich, dass die Regierung von Oberbayern mein Vorgehen in vollem Umfang als gerechtfertigt ansieht und die Vorwürfe klar und deutlich entkräftet“, erklärte Landrat Wolf zu Entscheidung der Bezirksregierung.

Die Entscheidung der Regierung wird nach Angaben aus der Kreisbehörde wie folgt begründet: Nach den Regelungen in der Geschäftsordnung des Landkreises hätte eine mit fristgemäßer Ladung einberufene Sitzung des Kreisausschusses nicht mehr rechtzeitig für die beantragte Liquiditätshilfe Ende Februar dieses Jahres stattfinden können. Damit seien die Voraussetzungen für Art. 34 Abs. 3 Satz 1 der Landkreisordnung erfüllt, wonach der Landrat befugt ist, an Stelle eines im Regelfall zuständigen Gremiums des Landkreise dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen.

Der Kreisausschuss hatte bereits im vergangenen Jahr beschlossen, dass mit der Gewährung zeitlich befristeter Liquiditätshilfen an die Ilmtalklinik GmbH aus der allgemeinen Rücklage des Landkreises Einverständnis besteht. Auf diesen Beschluss berief sich Wolf, als er den Überbrückungskredit für die Ilmtalklinik GmbH freigab.

Kreischef Wolf war dann auch bei der Verlängerung der Kreditlaufzeit im Mai von einer Dringlichkeit ausgegangen. Und die Regierung von Oberbayern trete dieser Einschätzung nicht entgegen, da aufgrund der Vorgeschichte neben der Dringlichkeit auch von einer eher gebundenen Entscheidung auszugehen sei.

Diese zweite Eilentscheidung betreffe, so die Regierung von Oberbayern weiter, zudem nur die Verlängerung eines bereits bestehenden Darlehensvertrages zu ansonsten gleichen Konditionen, so dass eine so genannte gebundene Entscheidung vorliege.

Die Bekanntgabe der getroffenen Entscheidung durch Wolf in nichtöffentlicher Sitzung des Kreisausschusses ist nach Auffassung der Regierung von Oberbayern indes ebenfalls nicht zu beanstanden, da ein berechtigtes Interesse der Ilmtalklinik GmbH bestanden habe, dass Details zu den Konditionen und der angespannten Liquiditätslage nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden.

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