Logo
Anzeige
Anzeige

Ein Landwirt umrandete seine sieben Hopfengärten mit Nutzhanf. Dafür fehlte ihm allerdings die Genehmigung.

(zel) Ein Spaziergänger hat gestern in der Gemeinde Reichertshofen jede Menge Cannabis-Pflanzen entdeckt und daraufhin die Polizei informiert. Wie sich herausstellte, hatte ein Landwirt die pikante Aussaat getätigt – angeblich zum Schutz seiner sieben Hopfengärten. Die Rede ist von Hunderten von Pflanzen, bis zu 1,20 Meter groß. Gegen den Bauern wird nun ermittelt. Das Anpflanzen von so genanntem Nutzhanf ohne berauschende Wirkung ist zwar nicht verboten, bedarf jedoch der Genehmigung – und die hatte der Mann nicht.

 

Ein Spaziergänger hatte der Geisenfelder Polizei gestern Nachmittag gegen 13 Uhr von seiner Entdeckung bei Reichertshofen berichtet. Der Mann hatte an einem Hopfengarten eine größere Hanf-Anpflanzung bemerkt. Daraufhin rückten die Gesetzeshüter an und stellten nach den Worten eines Polizei-Sprechers fest, dass rund um die Fläche des Hopfengartens unzählige Cannabis-Pflanzen wuchsen.

Klarheit über diese alarmierende Pflanzung habe dann eine Befragung des Hopfenbauern gebracht, heißt es von der Polizei. Der Landwirt hatte demnach – dem Rat eines Biobauern folgend – diesen Hanf zum Schutz gegen Hasen und andere Tiere um seinen Hopfengarten ausgesät. Beziehungsweise nicht bloß um diesen Hopfengarten, sondern nach Angaben der Polizei um jeden seiner Hopfengärten. Und der Landwirt hat immerhin sieben davon. Die Polizei spricht von vielen Hunderten von Pflanzen, die zum Teil auch bereits eine stolze Höhe von bis zu 120 Zentimetern erreicht hatten.

 

Diese ungewöhnliche Methode des Pflanzenschutzes sei zwar grundsätzlich erlaubt, erklärte heute die Polizei. Das Anpflanzen von so genanntem Nutzhanf – ohne berauschende Wirkung wegen des geringen THC-Gehalts – bedarf allerdings der Genehmigung. Und eine solche hatte der besagte Hopfenbauer eben nicht, bestätigt die Polizei. Gegen den Landwirt wurde deshalb ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er landwirtschaftlichen Nutzhanf ohne Erlaubnis angebaut hat. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.  

Zur Sicherheit wurden von den Gesetzeshütern außerdem einige Pflanzen für eine Untersuchung sichergestellt. Denn optisch ist Nutzhanf bekanntlich von berauschendem Hanf praktisch nicht zu unterscheiden. Darüber hatten wir bereits in Zusammenhang mit dem Aufsehen erregenden Fall am Pfaffenhofener Kuglhof berichtet, wo unbekannte in der Insel eines großen Kreisverkehrs Tausende von Hanfpflanzen platziert hatten. Dieser Fall hatte damals, kurz vor dem Beginn der Gartenschau in Pfaffenhofen, für bundesweite Schlagzeilen gesorgt.

Lesen Sie dazu:

Hanf-Anbau im Kreisverkehr: Ein Fall für den Staatsanwalt

Unbekannte platzieren 5000 Hanf-Pflanzen in Pfaffenhofener Kreisverkehr


Anzeige
RSS feed