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Hunderte Kilo Khat hat der bayerischen Zoll bereits sichergestellt. Unter anderem ist es gelungen, in München eine Gruppe aufzudecken.

(ty) Seit September 2015 hat der Zoll in Bayern nach eigenen Angaben zirka 450 Kilogramm des Rauschgifts Khat sichergestellt. Neben diversen Einzelsendungen, die vom Markt genommen werden konnten, ist es Münchener Zollfahndern gelungen, eine Gruppe von Drogenschmugglern aufzudecken. Ein äthiopischer Geschäftsmann bestellte demnach in verschiedenen Ländern Afrikas – wie zum Beispiel Kenia oder Äthiopien – Pakete mit der Kau-Droge. Die Lieferungen mit einem Gewicht zwischen drei und elf Kilogramm seien an verschiedene Orte in München adressiert worden. Zum Paket-Inhalt habe der Geschäftsmann angegeben, dass es sich um einen Mustertee handeln würde.

 

46 Sendungen der Gruppe um den 29-jährigen äthiopischen Geschäftsmann – mit insgesamt rund 188 Kilo Khat – konnten von den Zollfahndern sichergestellt, weitere 26 Sendungen mit 44 Kilogramm Khat ermittelt werden. „Die Beschuldigten nutzten verschiede fiktive Namen, Namensabwandlungen ihrer eigenen Namen oder so genannte Mailbox-Dienstleister für den Versand, um den tatsächlichen Empfänger zu verschleiern“, teilte der Zoll jetzt mit. 

Die ehemalige Lebensgefährtin des Geschäftsmanns, eine 34-jährige Äthiopierin, sei mit der Abholung der Pakete beauftragt worden. Zwei weitere Beschuldigte – ein 41-jähriger Deutscher und eine 42-jährige Äthiopierin – wurden ebenfalls beauftragt, Pakete mit dem Rauschgift abzuholen oder beim Zoll als "Tee" deklariert abfertigen zu lassen.

Bei der Durchsuchung von vier Objekten der Beschuldigten stellten die Zollfahnder diverse elektronische Beweismittel sicher. „Unter anderem wurden auf einem Mobiltelefon detaillierte Sendungsverläufe der Khat-Pakete gesichert“, wird dazu erklärt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I und des Zollfahndungsamts München dauern an.

 

Zum Hintergrund: Khat ist eine Pflanze, die in bestimmen Gebieten Afrikas seit mehreren hundert Jahren als Alltagsdroge konsumiert wird. Die Blätter werden über mehrere Stunden hinweg gekaut, um die Wirkstoffe (Cathinon) herauszulösen. Die Wirkstoffe der Khat-Pflanzenteile erzeugen ein allgemeines Wohlgefühl und eine angeregt fröhliche Einstellung mit gesteigertem Mitteilungsbedürfnis des Konsumenten. Müdigkeit und Hunger werden unterdrückt. Die Wirkung klingt nach zirka zwei Stunden in depressiver Stimmung aus.

Für den Export werden die Blätter laut Zoll gefriergetrocknet. Erfahrungsgemäß werde in Europa das Khat von Personen konsumiert, die aus den Herkunftsgebieten des Khat in Afrika stammen. Die Einfuhr und der Handel mit Khat ist nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.


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