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"Das von den Stadtwerken eingesetzte Chlor hat mittlerweile das komplette Leitungsnetz erreicht und damit zu einer Desinfizierung geführt", heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Die Ursachen-Forschung zu der festgestellten Bakterien-Belastung dauert indes an.

(ty) Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat mit sofortiger Wirkung für die Bürger der Stadt Neuburg sowie für die gesamte Gemeinde Oberhausen und Ballersdorf das seit einer Woche geltende Abkoch-Gebot für Trinkwasser aufgehoben. „Das von den Stadtwerken eingesetzte Chlor hat mittlerweile das komplette Leitungsnetz erreicht und damit zu einer Desinfizierung geführt“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Im Rahmen von Routine-Untersuchungen waren, wie berichtet, so genannte Enterokokken nachgewiesen worden – diese Bakterien dürften im Trinkwasser nicht vorhanden sein.

Betroffen waren von dem seit dem vergangenen Freitag ausgesprochenen Abkoch-Gebot alle Haushalte, die ihr Wasser vom Wasserwerk im Sehensander Forst beziehen. Die Anordnung betraf damit allein im Neuburger Stadtgebiet rund 25 000 Menschen. Nicht betroffen waren den Angaben zufolge das Versorgungsgebiet des Brunnens in Bittenbrunn, also vor allem die Bürger nördlich der Donau – wie zum Beispiel der Ortsteil Gietlhausen, Laisacker, Bittenbrunn. Auch Heinrichsheim als größter Stadtteil war nicht betroffen. 

Das Gesundheitsamt hat aufgrund der vorliegenden Chlormessungen am heutigen Vormittag um 11.15 Uhr das Abkoch-Gebot aufhoben. Das Trinkwasser der Neuburger Stadtwerke aus der Tiefenquelle des Sehensander Forstes sei damit wieder ohne Einschränkung nutzbar. 

Seit Bekanntwerden der Problematik arbeiten die Experten der Neuburger Stadtwerke der Mitteilung zufolge mit Hochdruck daran, die Ursache für die Belastung ausfindig zu machen. Dazu werden neue Anschlüsse und Rohrbrüche der vergangenen sechs Monate eingehend untersucht. „Bis jetzt konnte noch kein Auslöser ermittelt werden“, wurde heute gemeldet. Nach dem Ausschluss-Prinzip werde momentan davon ausgegangen, dass ursächlich eine nicht fachgerecht angeschlossene private Brauchwasser-Anlage für den Keimeintrag verantwortlich sei.  

Am Montag startet der Mitteilung zufolge die mikrobiologische Untersuchung im gesamten Netz sowie auch im Bereich der Fundstelle in der Nördlichen Grünauer Straße. Die Stadtwerke Neuburg fordern die Betreiber solcher Brauchwasser-Nutzungsanlagen auf, diese Anlagen gemäß den geltenden Vorschriften vom Trinkwassernetz zu entkoppeln. Aufgrund dieses Ereignisses werden die Stadtwerke Neuburg nach eigenen Angaben stichprobenartig solche Anlagen überprüfen. 

Die Chlorung werde solange fortgesetzt, bis die Ursache der Keimbelastung gefunden sei oder über einen längeren Zeitraum keine neue Belastung auftrete. Momentan sei davon auszugehen, dass das Chlor noch in den kommenden Wochen im Leitungsnetz vorhanden sein werde, hieß es heute. 

Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen in Deutschland sei es aufgrund der guten Wasserqualität in den vergangenen Jahrzehnten nicht notwendig gewesen, das Neuburger Wasser mit Chlor anzureichern. Laut deutscher Trinkwasserverordnung gilt für Chlor ein Grenzwert von 0,3 Milliliter je Liter Trinkwasser. „Zur Verdeutlichung kann man sagen, dass dies auf 1000 Liter Wasser etwa ein Tropfen Chlor bedeutet“, wird dazu erklärt. „Der geringe Zusatz stellt keine Gefährdung für die Gesundheit der Verbraucher dar und wird als gesundheitlich unbedenklich eingestuft.“

Die Neuburger Stadtwerke fördern den Angaben zufolge seit 1993 aus der Karstquelle im Sehensander Forst in rund 230 Metern Tiefe Trinkwasser in hervorragender Qualität. Aus drei Einzelbrunnen werden demnach pro Jahr rund zwei Millionen Kubikmeter Wasser entnommen und damit rund 25 000 Neuburger versorgt. Alle Mineralien, die ein gutes Trinkwasser enthalten sollte, seien in der richtigen Menge enthalten.  

„Es werden sowohl chemische als auch bakteriologische Parameter in engen Zeiträumen regelmäßig überprüft“, wird betont. Die bakteriologische Untersuchung finde in Neuburg jede Woche statt. Dabei seien in den vergangenen 24 Jahren noch nie Beanstandungen aufgetreten. Die Wasserqualität werde in Deutschland durch die so genannte Trinkwasserverordnung (TVO) geregelt. „Das Trinkwasser ist vollkommen zurecht das am besten geschützte und am meisten überwachte Lebensmittel in Deutschland.“

Erstmeldung zum Thema:

Bakterien im Trinkwasser: Abkoch-Gebot im Raum Neuburg 


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