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Das bestätigen nicht nur die Daten für Ingolstadt, sondern auch aktuelle Fälle aus der jüngsten Nachtschicht.

(ty) Gewalttätigkeiten gegen Gesetzeshüter seien keine Seltenheit. Nahezu jeder zweite Ingolstädter Polizist sei davon betroffen, hieß es heute aus der örtlichen Inspektion. Auch die Beamten, die vergangene Nacht Dienst leisteten, könnten dies bestätigen. In einem Zeitraum von sieben Stunden kam es demnach zu vier Einsätzen, bei denen das Gegenüber zum Teil erheblichen Widerstand leistete. Eine statistische Lageauswertung hierzu hat außerdem ergeben, dass es in Ingolstadt im vergangenen Jahr zu 142 Fällen von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte gekommen ist. 

Zurück zur jüngsten Nachtschicht: Den Anfang machte dem Bericht zufolge eine alkoholisierte Ingolstädterin, die am Viktualienmarkt Streit anzettelte. „Nachdem sie sich aggressiv zeigte und einem Platzverweis durch die Polizei nicht Folge leistete, wurde sie gegen 18.20 Uhr in Gewahrsam genommen. Bei ihrer Durchsuchung beleidigte sie die Beamten, schlug um sich und trat mit den Beinen in deren Richtung.“ 

Nächster Fall: Gegen 20.30 Uhr wurde die Polizei nach Großmehring gerufen. Laut Mitteilung bestand der Verdacht, dass ein junger Mann wegen Liebeskummer Tabletten geschluckt hatte, um sich das Leben zu nehmen. Der Mann habe sich gegenüber den Polizisten äußerst unkooperativ und aggressiv gezeigt. „Er leistete erheblichen Widerstand, als es darum ging, ihn wegen einer dringend erforderlichen Behandlung ins Krankenhaus zu verbringen“, so ein Polizei-Sprecher.

Im dritten Fall ging es um zwei alkoholisierte Männer, die auf der Münchener Straße Fahrzeuge aufhielten und sich sowie andere dadurch gefährdeten. Während einer anstandslos seine Personalien angegeben habe, habe sein Begleiter nach einem der Beamten gegriffen und diesen geschubst. „Der 36-Jährige musste fixiert und gefesselt werden, wobei er massiv Widerstand leistete.“ Bei seiner Durchsuchung wurden Drogen-Utensilien und weißes Pulver gefunden. „Der renitente Mann wurde mit Verdacht einer Mischintoxikation in ein Krankenhaus eingeliefert“, heißt es weiter. Aus besagtem Grund musste er sich auch einer Blutentnahme unterziehen. Ein Atemalkoholtest hatte zuvor 2,24 Promille ergeben.

Den Abschluss machte ein 37-Jähriger ohne festen Wohnsitz, der sich heute Nacht gegen 1.20 Uhr zwischen den geschlossenen Buden des Christkindlmarkts herumtrieb. Ein Security-Angestellter hatte den widerspenstigen Mann festgehalten. Bei der Übergabe an die Gesetzeshüter“ konnte sich dieser kurz losreißen und versuchte die Polizisten mit gezielten Faustschlägen im Gesicht zu treffen, traf aber lediglich einen Beamten an der Schulter“.

Eine Überprüfung des 37-Jährigen ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl bestand. Als er ins Polizeiauto gebracht werden sollte, habe er in Richtung der Beamten gespuckt sowie mehrmals erfolglos versucht, Kopfstöße anzubringen und zu beißen. „Eine besondere Brisanz erlangt der Vorfall durch die Tatsache, dass der 37-Jährige laut eigenen Angaben unter Hepatitis B und C leidet“, meldet die Polizei. 

Insgesamt seien bei den vier beschriebenen Einsätzen zwei Polizisten verletzt worden; sie konnten aber ihren Dienst weiterhin verrichten. Außerdem wurden eine Brille und eine Uniformhose beschädigt.

Eine statistische Lageauswertung ergab, dass es in Ingolstadt im vergangenen Jahr zu 142 Fällen von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte gekommen ist. Die Bandbreite der Widerstände ist dabei den Angaben zufolge breit gefächert und reicht von gefährlicher Körperverletzung (fünf Fälle), einfacher Körperverletzung (38), Widerstand ohne Körperverletzung (13), Beleidigung (77) und sonstige Handlungen wie zum Beispiel das Festhalten an Gegenständen (9).

Um dieser allgemein festzustellen Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber zum 30. Mai dieses Jahres für den tätlichen Angriff auf einen Polizeivollzugsbeamten im Strafgesetzbuch mit dem Paragrafen 114 („Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“) eine neue Norm eingeführt. Die Strafandrohung reicht von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafte ist nicht vorgesehen.


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