Durchsuchungen in Ingolstadt und Neckarsulm. Diesmal geht es um den Verdacht der Manipulation von Diesel-Motoren auch für den europäischen Markt.
(ty) Erneut gibt es wegen der Abgas-Affäre eine große Razzia bei Audi. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München II werden heute Büro- und Geschäftsräume des Unternehmens in Ingolstadt und Neckarsulm durchsucht. Im März vergangenen Jahres war es noch um den Verdacht gegangen, Audi habe 80 000 Autos für den US-amerikanischen Markt manipuliert. Heute wurde erklärt, der Tatverdacht beziehe sich nun auf Dieselmotoren in mindestens rund 210 000 Fahrzeugen, die seit 2009 auf dem europäischen und dem US-amerikanischen Markt ausgeliefert worden seien.
Die Staatsanwaltschaft München II hat nach eigener Darstellung nun im Zusammenhang mit der so genannten Audi-Abgas-Affäre erneut Durchsuchungs-Beschlüsse des Amtsgerichts München erwirkt und vollzogen. Durch mehrere Staatsanwälte sowie zahlreiche Beamte des bayerischen Landeskriminalamts und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg werden demnach heute eine Privatwohnung in Baden-Württemberg sowie Büro- und Geschäftsräume der Audi AG an den Standorten in Ingolstadt und Neckarsulm durchsucht. Das hat die Staatsanwaltschaft auch bereits in einer aktuellen Pressemitteilung offiziell mitgeteilt.
Laut Medienberichten sind die Razzien seit heute Morgen im Gange. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass alleine insgesamt 18 Staatsanwälte im Einsatz sind. Zu den neuerlichen Durchsuchungen erklärt Oberstaatsanwältin Andrea Mayer, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München II: "Hierbei steht nunmehr auch der Einsatz von technischen Vorrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten in V6-Drei-Liter-Dieselmotoren, die für den europäischen Absatzmarkt bestimmt waren, im Fokus der Ermittler."
Hinsichtlich der Sachverhalte, die den Absatz von Audi-Dieselmotoren auf dem US-amerikanischen Kraftfahrzeug-Markt betreffen, werden laut Angaben der Staatsanwaltschaft im Verfahren inzwischen 14 Personen als Beschuldigte geführt. Hierunter seien keine aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitglieder der Audi AG.
Die dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Straftat-Bestände seien Betrug sowie strafbare Werbung. Der Tatverdacht beziehe sich derzeit auf die Dieselmotoren in mindestens rund 210 000 Fahrzeugen, die seit dem Jahr 2009 auf dem europäischen und dem US-amerikanischen Markt ausgeliefert worden seien.
Zudem führt die Staatsanwaltschaft München II nach eigenen Angaben im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten ein Bußgeld-Verfahren gegen noch unbekannte Vorstände der Audi AG sowie gegen das Unternehmen Audi AG als Nebenbeteiligte. "Weitergehende Auskünfte können mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht gegeben werden", so Staatsanwaltschaft-Sprecherin Mayer.
Ergänzend verweist die Münchner Staatsanwaltschaft auf ihre Angaben vom März vergangenen Jahres. Damals war verkündet worden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung eingeleitet worden sei. Gegenstand der Ermittlungen sei – so hieß es dazu – der Verkauf von insgesamt etwa 80 000 Kraftfahrzeugen, die mit von der Audi AG entwickelten V6-3.0-Liter-Dieselmotoren ausgestattet sind, auf dem US-amerikanischen Markt im Zeitraum von 2009 bis 2015. "Es besteht der Verdacht, dass in diese Kraftfahrzeuge technische Vorrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten eingebaut wurden, um die US-amerikanischen Abgasgrenzwerte einzuhalten, und die Käufer diesbezüglich nicht informiert wurden."
Absatzgeschäfte auf dem europäischen Markt seien nicht Gegenstand der Ermittlungen, hieß es damals noch, "da nach den bislang vorliegenden Auskünften des Kraftfahrt-Bundesamtes insoweit eine unzulässige Beeinflussung von Abgaswerten nicht festgestellt werden kann". Im Rahmen der Ermittlungen waren im März vergangenen Jahres durch mehrere Staatsanwälte und Beamte der Landeskriminalämter Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen Durchsuchungs-Beschlüsse an Standorten der Audi AG sowie an sieben weiteren Orten vollzogen worden. Mit Hilfe dieser Razzien sollte "insbesondere geklärt werden, welche Personen an der Verwendung der maßgeblichen Technik und gegebenenfalls an unrichtigen Angaben gegenüber Dritten beteiligt waren".