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Nach dem unglaublichen Vorfall vom vergangenen Donnerstag hat die Polizei heute Bilder dazu veröffentlicht.

(ty) Ein unglaublicher Vorfall hatte sich – wie berichtet – am vergangenen Donnerstag am Schleiferberg in Pfaffenhofen ereignet. Nachdem ein 20-jähriger Pkw-Fahrer in der 30er-Zone mit über 50 km/h geblitzt worden war, kehrte er zu Fuß zurück, schnappte sich die Messgeräte und flüchtete damit. In rund 100 Metern Entfernung wurden die Instrumente dann völlig zerstört gefunden. Den rabiaten Ingolstädter erwartet nach Angaben der Polizei nun – neben der Ahndung der Raserei – eine Strafanzeige wegen "Störung öffentlicher Betriebe". Der angerichtete Schaden wird auf satte 30 000 Euro beziffert. Entsprechende Schadensersatz-Ansprüche könnten auf den jungen Mann also zukommen. Das Blitzer-Foto konnte übrigens wiederhergestellt werden. Und das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord hat heute nachträglich Bilder zu dem Fall veröffentlicht (siehe oben).

 

Im Zuge einer Geschwindigkeits-Messung der kommunalen Verkehrs-Überwachung war an jenem Vormittag ein 5er-BMW geblitzt worden, der in der 30er-Zone – nach Abzug der Messtoleranz – um 22 Stundenkilometer zu schnell dran war. So berichtete es die Pfaffenhofener Polizeiinspektion. Der besagte Pkw-Lenker sei zunächst weitergefahren. Kurze Zeit später sei dann allerdings ein junger Mann zu Fuß zu dem Messfahrzeug der Verkehrsüberwachung marschiert und habe sich neben die außen postierten Messgeräte gestellt. „Da dies dem Angestellten der kommunalen Verkehrsüberwachung, der im Messfahrzeug saß, komisch vorkam, beobachtete er den jungen Mann“, so ein Polizei-Sprecher. 

Plötzlich, so heißt es weiter, „packte der junge Mann die Messgeräte und lief mit diesen unter dem Arm davon“. Der Angestellte habe zwar noch die Verfolgung aufgenommen, allerdings schon wenig später realisiert, dass er den Flüchtenden nicht mehr einholen würde. Stattdessen habe er ein Handyfoto von dem flüchtenden jungen Mann gemacht und die Polizei gerufen. Die Gesetzeshüter rückten an und im Zuge der Abklärung des Sachverhalts vor Ort fanden sie die geklauten Messgeräte knapp 100 Meter entfernt – „völlig zerstört“, wie ein Polizei-Sprecher sagte.

Dennoch sei es gelungen, das einschlägige „Blitzerfoto“ wiederherzustellen. Das wurde dem Raser dann auch mit zum Verhängnis. Denn: „Bei einem Vergleich zwischen diesem Messfoto und dem Handyfoto stellte sich heraus, dass es sich höchstwahrscheinlich um die gleiche Person handeln dürfte“, so die Pfaffenhofener Polizei. Das Auto-Kennzeichen habe dann über eine Halter-Abfrage zu einem 20-Jährigen aus Ingolstadt geführt. Und da die Berufsschule in unmittelbarer Nähe des Tatorts liegt, suchten die Beamten erst einmal dort nach dem Tatverdächtigen. Mit Erfolg.

Letztendlich trafen sie den gesuchten Mann auch an und konfrontierten ihn mit dem Sachverhalt. Wenngleich der Ingolstädter nichts dazu sagen wollte, „führte er die gleiche Kleidung mit sich, die auch der flüchtende auf dem Handyfoto anhatte“. Den 20-Jährigen erwarte nun nach eine Anzeige wegen „Störung öffentlicher Betriebe“. Der Schaden an den zerstörten Messgeräten wurde laut einer ersten Schätzung mit rund 30 000 Euro angegeben, diese Größenordnung wurde heute noch einmal bestätigt. Für den Tempo-Verstoß wird sich der Raser freilich auch verantworten müssen. "So werden aus einem zu erwartenden Bußgeld plötzlich eine Anzeige und Schadensersatz-Ansprüche in Höhe von etwa 30 000 Euro", fasste das Polizeipräsidium heute auf Facebook zusammen.

Zum Hintergrund: § 316b Strafgesetzbuch (Störung öffentlicher Betriebe)

(1) Wer den Betrieb
1. von Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
2. einer der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienenden Anlage oder eines für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtigen Unternehmens oder
3. einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage
dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern, insbesondere mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft, beeinträchtigt.


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