81-Jähriger aus Nandlstadt wehrt sich mit Fäusten gegen Polizisten. Alles hatte mit einer Ruhestörung begonnen.
(ty) Einen solchen Einsatz erlebt die Polizeiinspektion Moosburg wohl auch nicht alle Tage. Gestern wurden die Beamten gegen 12.45 Uhr von einem Anwohner der Ahornstraße in Nandlstadt (Landkreis Freising) verständigt. Grund der Beschwerde war die laute Musik auf dem Balkon des Nachbarn. Der Anrufer selbst befürchtete laut einem Polizei-Sprecher eine Eskalation, falls er selbst den Ruhestörer zur Rede stellen würde.
Die Polizeiinspektion Moosburg nahm daraufhin telefonisch Kontakt mit den Verursachern auf und diese versicherten, die Musik leiser zu stellen. Dieser Zustand sollte aber nur kurz anhalten und der zweite Anruf aus der Ahornstraße ließ nicht lange auf sich warten. Die Streife rückte daraufhin aus und konnte die Musik im Pkw bereits aus weiter Entfernung hören. Die Lautsprecher der Anlage waren dabei bewusst in die Richtung der beschwerdeführenden Nachbarn gerichtet. Eine Unterhaltung war aufgrund der Lautstärke in der Nähe des Balkons nicht möglich.
Nachdem die 56-jährige Verursacherin keine Einsicht zeigte und auch keinerlei Anstalten machte, die Musik leiser zu drehen, entschieden die Beamten, die Anlage sicherzustellen. Hierbei wurden die Polizisten von den Verursachern massiv beleidigt, außerdem verweigerte ein 81-jähriger Mitbewohner den Zugang zum Bereich der Anlage. Er musste erst zur Seite geschoben werden, damit sich die Gesetzeshüter einen Zugang verschaffen konnten. Der 81-Jährige, so der Sprecher weiter, entriss den Polizisten dann die abgebaute Anlage und flüchtete damit in den Garten, wo er sich hinter einem Tisch verschanzte.
Seine anwesende Tochter wollte dem Spuk ein Ende bereiten, nahm ihm die Anlage ab und übergab sie den Polizisten. Um die Sicherstellung zu verhindern, versuchte der Mann, einem 30-jährigen Beamten mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Der völlig überraschte Polizist konnte dem Schlag noch in letzter Sekunde ausweichen. Erst dann kehrte Ruhe in der Siedlung ein. Die Verursacher werden sich nun wegen Beleidigung, Verleumdung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung verantworten müssen. Da wird die Anzeige wegen ruhestörendem Lärm für sie noch das kleinere Übel darstellen.