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41-jähriger Münchner sitzt jetzt in U-Haft, weil er am 22. Juni im Streit einen 43-Jährigen umgebracht haben soll.

(ty) Wie berichtet, war am Freitag, 22. Juni, gegen 14.40 Uhr ein am Boden liegender, blutender 43-jähriger Münchner im Bereich des Oxnerweges in Untergiesing aufgefunden worden. Der Mann war vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht worden, wo er jedoch trotz ständiger Reanimations-Maßnahmen seinen Verletzungen erlag. Die Mordkommission hatte letztlich die Ermittlungen in dem Fall übernommen – und laut heutiger Mitteilung sitzt inzwischen ein 41-jähriger Münchner hinter Gittern: Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen Totschlags erlassen.

Die Ermittlungen hatten laut Polizei zunächst ergeben, dass der getötete 43-Jährige einen verbalen Streit mit einem ungefähr 30 bis 45 Jahre alten Mann hatte. Im weiteren Verlauf sei es zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen, in deren Folge das Opfer mit Hilfe eines scharfkantigen Gegenstandes – vermutlich ein Messer – tödlich verletzt worden sei. Der zunächst unbekannte Täter war jedenfalls auf der Flucht. 

Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde von der Mordkommission im Laufe der vergangenen Woche ein Tatverdächtiger ermittelt. Laut heutiger Mitteilung handelt es sich dabei um den besagten 41-jährigen Münchner. 

Der Beschuldigte sei am Freitag vernommen worden. „In seiner Vernehmung räumte er zwar ein, mit dem 43-Jährigen ein Drogen-Geschäft abgewickelt zu haben, bestritt jedoch, etwas mit dessen Tötung zu tun zu haben“, berichtete das Polizeipräsidium heute. Weiter heißt es: „Aufgrund von Widersprüchen in seinen Aussagen“ habe sich schließlich der Tatverdacht  gegen den 41-Jährigen so stark erhärtet, dass er noch am selben Tag vorläufig festgenommen worden sei. 

Von der Staatsanwaltschaft München I wurde daraufhin am Samstag ein Haftbefehl wegen Totschlags gegen den Beschuldigten beantragt. Dieser sei noch am selben Tag vom zuständigen Ermittlungsrichter erlassen worden. Während der 41-Jährige seither hinter Gittern sitzt, dauern die Ermittlungen zu dem Fall an.


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