15-Jähriger wurde mit auffrisiertem Roller erwischt – und dann kamen zwei Schlüssel für einen Audi A 8 zum Vorschein, die er angeblich gefunden hat. Die Polizei ermittelt nun auch noch wegen Fundunterschlagung oder Diebstahls
(ty) Ein 15-jähriger Schüler aus dem Markt Wolnzach hat doppelten Ärger mit der Polizei an der Backe. Zunächst fiel er wegen seines auffriesierten Rollers auf und wurde kontrolliert. Ergebnis: Roller beschlagnahmt und Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dann kamen bei dem Teenager auch noch ein Schlüssel und ein Ersatzschlüssel für einen Audi A8 zum Vorschein. Die will der junge Mann auf einem Werksgelände gefunden und behalten haben. Die Polizei ermittelt nun auch noch wegen Fundunterschlagung oder Diebstahls gegen den 15-Jährigen.
Gestern gegen 15.45 Uhr fiel einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Geisenfeld ein Roller mit Versicherungskennzeichen auf, der mit etwa 60 km/h von Wolnzach in Richtung Starzhausen unterwegs war. Er konnte eingeholt und in Starzhausen einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der 15-jährige Schüler aus dem Marktbereich Wolnzach war laut Bericht geständig, dass der Variomatikring an dem Roller ausgebaut ist und somit eine höhere Leistung und Geschwindigkeit erzielt werden kann. Der Roller wurde sichergestellt und von einem Abschleppunternehmen zur Polizei gebracht. Nachdem der Jugendliche lediglich eine Mofaprüfbescheinigung vorweisen konnte, für den umgebauten Roller jedoch eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich gewesen wäre, wird er nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht.
Beim Aushändigen des Variomatikrings kam dann noch ein Fahrzeugschlüssel samt Ersatzschlüssel für einen Audi A 8 zum Vorschein. Hier gab der Schüler an, den Schlüssel auf dem Werksgelände einer Metallverwertungsfirma in Baar-Ebenhausen gefunden und für sich behalten zu haben. Diesbezüglich wurden Ermittlungen wegen Fundunterschlagung bzw. Diebstahls aufgenommen.
„Bleibt noch anzumerken, dass die jugendlichen Verkehrsteilnehmer oft nicht bedenken, dass die für 25 km/h hergestellten Kraftfahrzeuge weder vom Fahrzeugaufbau, noch von der Auslegung der Bremsanlage für höhere Geschwindigkeiten geeignet sind“, so ein Polizeisprecher. „Dies beinhaltet logischerweise erhebliches Gefährdungspotenzial für andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere jedoch aber für die Nutzer des Zweirads selbst. Bei Verkehrsunfällen halten sich dann auch die Versicherungsgeber von manipulierten Kraftfahrzeugen durch Regressansprüche schadlos.“