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Zuerst war nicht auszuschließen, dass der mysteriöse Mann einen Überfall plant. Die Geschichte einer ungewöhnlichen Aktion.

(ty) Am gestrigen Nachmittag war gegen 16.35 Uhr bei der Polizeiinspektion in Pfaffenhofen eine Mitteilung über einen maskierten Pkw-Lenker eingegangen, der von Eberstetten in Richtung Pfaffenhofen unterwegs war. Wie unter Berufung auf die Angaben des Zeugen, der mit seinem Pkw vor dem Verdächtigen fuhr, gemeldet wird, trug der mysteriöse Mann am Steuer einen schwarzen Mundschutz sowie schwarze Handschuhe und eine schwarze Mütze – und das bei knapp 30 Grad Außentemperatur.

 

„Da zudem auch das Freisinger Kennzeichen, welches der Mitteiler im Rückspiegel erkennen konnte, aktuell keinem Fahrzeug zugeteilt war, wurde sofort eine polizeiliche Fahndung mit mehreren Streifenwagen nach dem verdächtigen Pkw eingeleitet“, berichtete heute ein Polizei-Sprecher. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass der Maskierte möglicherweise in Pfaffenhofen einen Überfall oder Ähnliches plane. Im Bereich der Raiffeisenstraße habe der Mitteiler den verdächtigen Wagen kurz vor Eintreffen einer Polizeistreife jedoch aus den Augen verloren.

 

Die anschließenden Fahndung-Maßnahmen im Stadtgebiet seien zunächst erfolglos geblieben. Im Rahmen von parallel laufenden Recherchen sei schließlich von den Beamten ermittelt worden, dass bezüglich des Kennzeichens dem Zeugen ein Ablese-Fehler unterlaufen war: Der gesuchte Pkw ist laut Polizei tatsächlich auf einen 84-jährigen Rentner aus dem Landkreis Freising zugelassen. „Dieser wiederum hatte sein Fahrzeug am Vortag in eine Kfz-Werkstatt gegeben“, heißt es weiter. Und jetzt wird's fast schon kurios.

 

Beamte der Inspektion Freising statteten – so erklärt die Polizei weiter – der besagten Werkstatt daraufhin umgehend einen Besuch ab. Sie konnten dort ermitteln, dass ein Mechaniker mit dem besagten Pkw des Rentners im fraglichen Zeitraum gerade auf dem Weg zum TÜV nach Pfaffenhofen war. Warum aber maskiert? Aufgrund „enormen Gestanks und starker Verschmutzung im Fahrzeug“ – so wird der Mechaniker zitiert –, habe er für die Fahrt entsprechende „Eigenschutz-Maßnahmen“ in Form der genannten „Ausrüstung“ ergreifen müssen. 

 

Welche Folgen hat der Vorfall? Von der Pfaffenhofener Polizeiinspektion wird erklärt: „Gemäß Paragraf 23, Absatz 4, der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf ein Kraftfahrzeugführer sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ In Anbetracht der für die Beamten nachvollziehbaren „erschwerten Umstände“, sei „im Rahmen des Ermessens-Spielraums“ in diesem Fall jedoch von einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gegen den maskierten Mechaniker abgesehen worden.


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