Sieben Vereine aus dem Einzugsgebiet stellen aktuell keinen einzigen Unparteiischen. Eine Chance bietet da der Neulingskurs am 12. März.
(ty) Alljährlich haben die Schiedsrichtergruppen festzustellen, wie viele ihrer aktiven Schiedsrichter als „anrechenbar“ gewertet werden können. Bei Unterschreiten des Schiedsrichtersolls, das sich nach der Anzahl der gemeldeten Fußball-Mannschaften und der Spielklasse der höchsten Herrenmannschaft richtet, ist an den Bayerischen Fußball-Verband ein spürbarer „Kostenersatz“ zu entrichten. „Von den über 30 Vereinen im Einzugsgebiet der Schiedsrichtergruppe Pfaffenhofen erfüllen derzeit nur sieben dieses Soll, für weitere sieben Vereine ist überhaupt kein aktiver Schiedsrichter gemeldet“, teilt Pfaffenhofens Schiedsrichterobmann Wolfgang Inderwies mit.
Er appelliert in diesem Zusammenhang an alle Fußballvereine, Teilnehmer zum nächsten Neulingskurs zu melden, der am 12. März beginnt: „Unsere Schiedsrichtergruppe hatte im letzten Jahr einen immensen Zulauf, es gibt keine Nachwuchssorgen. Trotzdem rufen wir die Vereine auf, aus Eigeninteresse für die Schiedsrichterausbildung Werbung zu machen“, sagt er. Dieses Eigeninteresse begründet Inderwies mit der Regelung zum Schiedsrichtersoll: Alle am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Vereine müssen für jede ihrer gemeldeten Herren-, Frauen-, A- und B- Juniorenmannschaften einen aktiven Schiedsrichter stellen. Als anrechenbar zählt ein aktiver Schiedsrichter gemäß § 61 der BFV-Spielordnung, wenn er in einem Jahr mindestens 15 Spiele geleitet und fünf Monatsversammlungen besucht oder ein Funktionärsamt übernommen hat.
Für Frauenmannschaften sollte möglichst eine aktive Schiedsrichterin gemeldet werden. Und auch Junioren-Förder-Gemeinschaften müssen mindestens einen aktiven Schiedsrichter melden. Das Schiedsrichtersoll für einen durchschnittlich großen Verein mit zwei Herrenmannschaften und einem A- oder B-Juniorenteam beträgt also 3 Schiedsrichter. Würde ein solcher Verein gar keinen Unparteiischen stellen, wie es laut Inderwies eben bei sieben Klubs sei, erhebt der BFV einen jährlichen Kostenersatz von 169,50 Euro, der sich nach drei Jahren um 50 Prozent erhöht und nach fünf Jahren sogar verdoppelt.
Ein Bezirksligist in der entsprechenden Situation muss bereits fast das Doppelte entrichten. „Wir haben Vereine, die inzwischen jährliche Bußgelder im deutlich dreistelligen Bereich abführen“, erklärt Inderwies. „Umso weniger verständlich ist es, dass wir Schiedsrichter ständig mit Nachwuchssorgen zu kämpfen haben und obendrein oft bei solchen Vereinen die Kritik an den Unparteiischen am größten ist.“ Natürlich sei es schwierig, geeignete Sportkameraden für das Amt des Unparteiischen zu motivieren.
Letztlich hänge dies aber stark davon ab, ob auch Schiedsrichter in offiziellen Vereinsfunktionen vertreten sind und ob das Thema intern entsprechend priorisiert wird, stellt Inderwies, der zugleich Vorsitzender des BC Uttenhofen ist, fest: „Von unseren zwölf aktiven Schiedsrichtern sind neun anrechenbar, vergangenes Jahr haben wir insgesamt 219 Einsätze absolviert, dazu kommen noch etliche Betreuungen von Nachwuchsschiedsrichtern.“ Die zweite Schiedsrichter-Hochburg im Einzugsgebiet der Schiedsrichtergruppe Pfaffenhofen ist der FC Geisenfeld, hier haben acht aktive Schiedsrichter in Summe 210 Einsätze abgeleistet. Auch der SV Fahlenbach ist mit neun Referees und 194 Einsätzen vorne dabei. Etliche weitere Vereine erreichen ihr Soll hingegen nur knapp oder verfehlen es gänzlich.
Die Schiedsrichtergruppe Pfaffenhofen bittet alle Vereine daher eindringlich, in der Winterpause noch kräftig Werbung für den nächsten Schiedsrichter-Neulingskurs zu machen: Dieser startet am 12. März um 18 Uhr beim BC Uttenhofen. Die weiteren Ausbildungstermine werden mit den Teilnehmern individuell vereinbart, maximal sind dies sechs Abende oder „im Block“ auch halbe und ganze Tage. Nach einer Theorie- und Fitness-Prüfung (1000-Meter-Lauf) dürfen die Neulinge loslegen, in den ersten Spielen werden sie dabei von erfahrenen Schiedsrichtern betreut. Zum Einstieg erhält jeder Schiedsrichter-Neuling eine komplette Schiedsrichter-Erstausstattung (Adidas-Ausrüstung mit Trikot, Hosen und Stutzen im Gesamtwert von zirka 150 Euro).
Die Spielleitungen werden mit Aufwandsentschädigungen zwischen 15 und 25 Euro pro Partie zuzüglich Fahrtspesen (30 Cent pro gefahrenem Kilometer) vergütet. „Gerade für Schüler und Studierende kann das Ehrenamt des Fußballschiedsrichters daher auch eine sichtbare Aufbesserung des Taschengeldes sein“, so Inderwies. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 14 Jahren, eine Mitgliedschaft in einem Fußballverein und eben die Einsatzbereitschaft zu 15 Spielen pro Saison. Rückfragen und Anmeldungen nimmt Inderwies unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! jederzeit gerne entgegen, bei ihm sind auch Werbeflyer und Plakate erhältlich.