18-jährigem Pkw-Lenker ist beim Einfahren in den fließenden Verkehr ein Fehler passiert, der massive Folgen hatte.
(ty) Der 18-Jährige stand gestern gegen 17.20 Uhr in Geisenfeld mit seinem Pkw am rechten Rand der Augsburger Straße in einer Parkbucht in Fahrtrichtung Langenbruck und wollte in den fließenden Verkehr einfahren sowie laut Polizei zugleich in die gegenüberliegende Seitenstraße abbiegen. Als der Fahranfänger keinen herannahenden Verkehrsteilnehmer mehr wahrgenommen habe, sei er mit seinem Auto angefahren – und schon schepperte es: Sein Wagen stieß mit der Front gegen die Beifahrerseite eines Pkw, der von einer 53-Jährigen gesteuert wurde.
Die Frau war nach Angaben der örtlichen Polizeiinspektion mit ihrem Auto auf der Augsburger Straße – vom Stadtplatz her kommend – in Richtung Langenbruck unterwegs. Und es muss heftig gescheppert haben. Durch die Wucht des Zusammenstoßes sei der Pkw der Frau sogar zunächst auf die Gegenfahrbahn abgedrängt worden. Die 53-Jährige konnte ihren Pkw aber, nach kurzem Einlenken, wieder auf die rechte Spur manövrieren. Er kam wenig später zum Stillstand, heißt es von den Beamten. Weitere Personen oder Fahrzeuge seien in den Crash nicht verwickelt gewesen.
Am Pkw der 53-Jährigen entstand laut heutiger Mitteilung ein wirtschaftlicher Totalschaden, da die Front im Bereich der Beifahrerseite massiv deformiert wurde. Beziffert wird dieser Schaden auf ungefähr 5000 Euro. An dem Wagen des jungen Mannes sei ebenfalls ein wirtschaftlicher Totalschaden zu beklagen: Hier seien die Fahrertür sowie der Kotflügel im Bereich der Fahrerseite erheblich ramponiert worden. Taxiert wird dieser Schaden auf zirka 3000 Euro. Damit aber nicht genug.
Nach Angaben der Polizei klagte die 53-Jährige im Verlauf der Unfallaufnahme über stärker werdende Brustschmerzen, weshalb sie sich im Anschluss in ärztliche Behandlung begab. Der 18-jährige Verursacher des ganzen Malheurs habe sich lediglich eine leicht Schürfwunde an der linken Augenbraue zugezogen. Zu allem Überfluss muss sich der junge Mann aber jetzt auch noch wegen einer fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall verantworten.