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23-Jähriger stürzte in München in den Schienen-Bereich und war nicht mehr ansprechbar. Wenig später fuhr eine S-Bahn ein.

(ty) Schon wieder hat es in München einen Sturz ins Gleis gegeben. Diesmal war es nach Angaben der Bundespolizei zwei bislang unbekannten Frauen zu verdanken, dass ein 23-Jähriger am heutigen Morgen am Haltepunkt "Isartor" nicht von einer S-Bahn überrollt worden ist. Die Auswertung einer Video-Aufzeichnung habe gezeigt, wie der junge Schweizer gegen 7 Uhr vor der Rolltreppe am Bahnsteig nach rechts geschwenkt habe und zielgerichtet in Richtung der Gleise gegangen sei. An der Kante sei er dann bäuchlings in das Gleisbett gestürzt.

"Eine bislang unbekannte Frau erkannte dies und versuchte sich vom Bahnsteig aus sofort um den nicht ansprechbaren Mann zu kümmern", berichtet ein Sprecher der Münchner Bundespolizei. Schockierend auch: "Andere Reisende, die dies mitbekommen haben, hatten sich einfach entfernt." Als dann eine S-Bahn vom Tunnel in den Haltepunkt eingefahren sei, habe die noch nicht identifizierte Frau mit ausgebreiteten Armen versucht, den Triebfahrzeugführer bezüglich des Mannes auf den Schienen zu warnen.

Eine zweite Frau sei dann hinzugekommen und habe ebenfalls mit der Hand ein Notsignal gegeben. Die S-Bahn kam laut Bundespolizei glücklicherweise ungefähr 30 Meter vor dem verunglückten 23-Jährigen zum Stehen. Der junge Schweizer sei dann von angerückten Rettungskräften aus dem Gleisbereich geholt und – mittlerweile wieder ansprechbar – verletzt in ein Krankenhaus gebracht worden. Man mag sich gar nicht ausmalen, wie schrecklich dieser Sturz auf die Schienen hätte enden können.

In diesem Zusammenhang ein wichtiger Hinweis der Münchner Bundespolizei: Um Züge oder S-Bahnen zu warnen, könne ein Arm in Richtung eines herannahenden Zuges "im Kreis geschwungen" werden. "Aber Vorsicht", betont ein Polizei-Sprecher: "Das Kreissignal, das gegeben wird, wenn ein Zug oder eine Rangierfahrt sofort zum Halten gebracht werden muss, gilt nur im Notfall. Wer wissentlich ein falsches Notzeichen vortäuscht, macht sich strafbar."

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