24-Jähriger hatte gut 2,4 Promille intus, als er heute Nacht in eine Kontrolle geriet. Ihm blüht nun ein Strafverfahren.
(ty) Stockbesoffen mit einem E-Scooter unterwegs war ein 24-Jähriger, als er in der Nacht zum heutigen Sonntag in Ingolstadt von Polizeibeamten zu einer Kontrolle gestoppt worden ist. Angehalten worden war der junge Mann gegen 1.35 Uhr an der Münchener Straße. Ein Alkohol-Test habe bei ihm einen Wert von 2,42 Promille ergeben, berichtet ein Polizei-Sprecher. Daraufhin musste der Verkehrs-Sünder eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Der Ingolstädter blickt jetzt einem Strafverfahren entgegen.
"Für Elektro-Roller-Fahrer gelten dieselben Alkohol-Grenzwerte wie für Autofahrer", erklärt der ADAC. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fahre und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeige, begehe eine Ordnungswidrigkeit. In der Regel bedeutet das: 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Strafpunkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer mindestens 1,1 Promille intus hat. Von einer Straftat könne aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfall-Erscheinungen zeige. "Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkohol-Einfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker."