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Nach Unfall bei Denkendorf erst einmal weitergefahren. 57-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

(ty) Ungefähr 1,5 Kilometer nach der Autobahn-Anschlussstelle Denkendorf hat am gestrigen Vormittag gegen 10.10 Uhr ein 66-jähriger Lkw-Lenker aus Rheinland-Pfalz mit seinem MAN-Sattelzug auf der A9 in Fahrtrichtung München auf der mittleren Spur einen auf der rechten Spur fahrenden Scania-Sattelzug überholt, der von einem 57-Jährigen aus Sachsen gesteuert wurde. Der Sachse kam in dem Moment nach Angaben der Polizei mit seinem Laster nach links von seiner Spur ab: Das linke Heck seines Aufliegers streifte den überholenden Lkw vorne rechts. 

Zunächst fuhr der 57-Jährige laut Schilderung der Verkehrspolizei nach dieser Kollision einfach weiter. Erst nach mehrmaligen Versuchen des 66-jährigen, ihn zum Anhalten zu bewegen, sei er nach etwa acht Kilometern von der Autobahn ab- und auf die Rastanlage "Köschinger Forst" gefahren. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wurde von den Gesetzeshütern auf zirka 1500 Euro beziffert. Doch dieser Sachschaden ist angesichts der polizeilichen Erkenntnisse wohl noch das geringste Problem für den 57-jährigen Sachsen, der sich nun einem massiven strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sieht.

"Die Angaben des 57-Jährigen, er wäre kurz eingeschlafen, konnten nachvollzogen werden", erklärt ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei. Die Überprüfung des Fahrtenschreibers habe nämlich ergeben, dass der Mann bereits knapp 17 Stunden – bei maximal zulässigen zehn Stunden – den Sattelzug gelenkt hatte, ohne eine ausreichende Tagesruhezeit eingelegt zu haben. Auch für die zurückliegenden Tage seien von den Beamten noch weitere Verkürzungen der Tagesruhezeit beziehungsweise Lenkzeit-Überschreitungen festgestellt worden.

Die Weiterfahrt des Sachsen sei – bis zur Einbringung der erforderlichen Tagesruhezeit von mindestens neun Stunden – von der Polizei unterbunden worden. Auf den 57-Jährigen komme jetzt ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu, "da er ein Fahrzeug führte, obwohl er wegen seiner Übermüdung offenbar dazu nicht in der Lage war und dabei andere gefährdete beziehungsweise schädigte". 


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