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"Ohne Sprachrohr der Belegschaft ziehen Beschäftigte oft den Kürzeren – von der Arbeitszeit bis zur Personalplanung", so NGG-Sprecher Reißfelder.

(ty) "Beschäftigte, die sich im Landkreis Pfaffenhofen über schlechte Arbeitsbedingungen ärgern, sollen sich stärker um ihre Interessen kümmern – und einen Betriebsrat gründen, wo es noch keine Arbeitnehmer-Vertretung gibt." Dazu ruft die Gewerkschaft "Nahrung, Genuss, Gaststätten" (NGG) anlässlich des 100-jährigen Bestehens von Betriebsräten in Deutschland auf. "Die Gründung eines Betriebsrats ist in Firmen ab fünf Beschäftigten möglich", so die NGG. "Gerade in kleinen Bäckereien, Restaurants und Pensionen brauchen wir mehr Betriebsräte", sagt Gewerkschafter Rainer Reißfelder. 

"Denn ohne das Sprachrohr der Belegschaft ziehen Beschäftigte oft den Kürzeren – von der Arbeitszeit bis zur Personalplanung", so Reißfelder. Wie die Gewerkschaft unter Berufung auf Angaben der Arbeitsagentur mitteilt, arbeiten im Kreis Pfaffenhofen rund 14 000 Menschen in Kleinbetrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern – Kleinstbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten ausgenommen. "Betriebsräte helfen nicht nur, Jobs zu sichern", betont Reißfelder. "Sie geben auch kreative Impulse aus der Belegschaft an die Chefetage weiter und tragen dazu bei, Firmen fit für die Zukunft zu machen."

Mit Blick auf die Digitalisierung seien die Arbeitnehmer-Vertreter wichtiger denn je. Von neuen Rezepturen in der Lebensmittel-Herstellung bis hin zur Software-Umstellung in der Gastro-Kasse – "am Ende profitiert auch das Unternehmen", so Reißfelder. "Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung sind Firmen mit Betriebsrat durchschnittlich 18 Prozent produktiver als solche ohne", heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der NGG. "Der Grund: Arbeitnehmer-Vertretungen erkennen Probleme im Arbeits-Alltag schneller und sorgen für einen besseren Austausch zwischen Belegschaft und Management."

Trotzdem sei die Zahl der Betriebsräte in den vergangenen Jahren gesunken. Konnten im Freistaat Bayern im Jahr 2002 laut NGG-Angaben noch 46 Prozent aller Beschäftigten auf einen Betriebsrat zählen, so waren es im Jahr 2018 nur mehr 41 Prozent. Das gehe aus einer aktuellen Untersuchung des "Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung" (IAB) hervor. Nach der Einschätzung von NGG-Vertreter Reißfelder ist für diese Entwicklung "auch der raue Umgangston in vielen Kleinbetrieben" verantwortlich. 

"In Gaststätten, Hotels und Metzgereien schrecken Beschäftigte oft vor einer Betriebsrats-Gründung zurück", sagt er. "Doch niemand sollte sich um sein gutes Recht bringen lassen", appelliert Reißfelder. Die NGG biete ihren Mitgliedern auch Unterstützung beim Aufbau einer Arbeitnehmer-Vertretung.

Am 4. Februar 1920 war einst das Betriebsräte-Gesetz, der Vorläufer der heutigen Mitbestimmung, in Kraft getreten. Die Nationalsozialisten schafften die Arbeitnehmer-Vertretungen im Jahre 1934 ab. Seit 1952 sind die Pflichten und Rechte der Betriebsräte im Betriebsverfassungs-Gesetz festgeschrieben.


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