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25-Jährige hatte heute Morgen über 1,1 Promille intus, als sie auf der A9 von einer Freundin nach Hause steuerte.

(ty) Am heutigen Morgen, es war gegen 3.45 Uhr, ist einer Streife der Verkehrspolizei ein Wagen aufgefallen, der bei Ingolstadt auf der Autobahn A9 in Richtung Süden unterwegs war. Die 25-jährige Pkw-Lenkerin, die aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen stammt, fuhr den Angaben zufolge unsicher, weshalb sie einer Kontrolle unterzogen wurde. Dabei stellten die Gesetzeshüter dann Alkohol-Geruch bei der jungen Frau fest. Ein Test bestätigte diesen Verdacht, brachte einen Wert von 1,16 Promille ans Licht.

Damit war die Tour beendet. "Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Führerschein wurde sichergestellt", fasst ein Polizei-Sprecher zusammen. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Die 25-Jährige muss sich jetzt auf ein Strafverfahren wegen der Rausch-Fahrt einstellen, mit dem in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis verbunden ist.

Weiterer Ärger blüht der Frau, weil sie gegenüber den Beamten erklärt hatte, eine Freundin besucht zu haben. Neben der Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr muss sie deshalb auch mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangs-Beschränkung rechnen.

Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen. Er stehe allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese seien für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei sei ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Bayern erlässt Bußgeld-Katalog: So teuer kommen Corona-Verstöße

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