"Es wurden desinfizierende Reinigungen vorgenommen, die in Quarantäne befindlichen Mitarbeiter sind in ihren Unterkünften isoliert."
(ty) Bei zwei Corona-Reihen-Testungen in der Münchner Rinderschlachtung am 28. und 30. September wurden insgesamt zwölf Beschäftigte positiv und 151 Beschäftigte negativ auf das Corona-Virus getestet. Das wurde heute von der Münchner Stadtverwaltung gemeldet. Von den zwölf infizierten Personen fallen den Angaben zufolge zehn in die Zuständigkeit des Münchner Gesundheitsamts. Sie und ihre Kontakt-Personen ersten Grades seien vom Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) ermittelt, isoliert und unter 14-tägige Quarantäne gestellt worden. Die beiden anderen Infizierten seien an die zuständigen Gesundheitsämter im Kreis Erding und im Kreis Ebersberg gemeldet worden.
Das Münchner Gesundheitsamt ist laut heutiger Mitteilung in fortlaufendem, engen Austausch mit dem Betreiber. Die Behörde habe bereits vorgestern die notwendigen Maßnahmen veranlasst und in einem unangekündigten Vor-Ort-Termin gestern die Hygiene-Maßnahmen des Betriebes sowie die Unterkünfte kontrolliert. "Es wurden desinfizierende Reinigungen vorgenommen, die in Quarantäne befindlichen Mitarbeiter sind in ihren Unterkünften isoliert und werden dort mit Essen versorgt", wurde heute erklärt.
Der Betreiber der Rinderschlachtung verfüge über ein Hygiene-Konzept und führe in Absprache mit dem RGU wöchentlich auf eigene Veranlassung eine Reihen-Testung der gesamten Belegschaft durch. Bei der betriebsinternen, routinemäßigen Reihentestung vom 28. September seien neun Beschäftigte positiv getestet worden, woraufhin der Betreiber freiwillig eine nochmalige Testung für den 30. September anberaumt habe, bei der weitere drei Beschäftigte positiv getestet worden seien. "Selbstverständlich wird das RGU die Entwicklung weiter eng überwachen", heißt es aus dem Rathaus. Für kommenden Montag sei eine erneute Reihen-Testung angesetzt.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier sind laut LGL ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Landesamt über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu Abweichungen zwischen regionalen Zahlen und der LGL-Tabelle kommen. Das LGL wiederum melde die bayerischen Fälle an das Robert Koch-Institut, auch hier könne es zum Beispiel durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen.