Die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion berichten von insgesamt fünf Verstößen in einem Gastro-Betrieb und einer Spielothek.
(ty) Am gestrigen Nachmittag sind in einem gastronomischen Betrieb in Pfaffenhofen zwei Personen angetroffen worden, welche die vorgeschriebene Mund-Nasen-Beckung nicht getragen haben. Das teilte die örtliche Polizeiinspektion heute mit. Außerdem seien in einer Spielothek drei Leute festgestellt worden, die ebenfalls ohne Mund-Nasen-Bedeckung waren. "Die fünf Personen werden voraussichtlich Bußgelder in dreistelliger Höhe bezahlen müssen", fasst ein Polizei-Sprecher mit Verweis auf die wegen der Corona-Krise geltenden Regelungen zusammen.
In diesem Zusammenhang weist auch die Pfaffenhofener Polizei-Dienststelle in ihrer heutigen Pressemitteilung darauf hin, dass die Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie "unbedingt eingehalten werden müssen". Diese seien erst vor Kurzem wegen der Zunahme der Infektionszahlen im Landkreis wieder aktualisiert worden. Wie berichtet, gilt momentan im Kreis Pfaffenhofen die "rote" Stufe der bayerischen Corona-Ampel, was eine deutliche Verschärfung der Schutz-Maßnahmen bedeutet. Lesen Sie dazu: Corona-Alarmstufe "Rot" im Landkreis Pfaffenhofen: Diese Regeln gelten jetzt. Einen Bericht zur aktuellen Lage finden Sie hier: Corona im Landkreis Pfaffenhofen: Aktuelle Zahlen aus allen Gemeinden
Die siebte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (7. BayIfSMV) in der Fassung vom 18. Oktober dieses Jahres finden Sie unter diesem Link. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser Bußgeld-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.