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Fünf junge Leute aus fünf Hausständen waren gegen Mitternacht zusammengekommen. Nun droht jedem ein sattes Bußgeld.

(ty) Streifenbeamten von der Freisinger Polizeiinspektion sind am heutigen Mittwoch kurz nach Mitternacht an der Bushaltestelle in Langenbach-Aiterbach fünf junge Leute im Alter zwischen 15 und 22 Jahren aufgefallen. Da diese, so berichtet ein Polizei-Sprecher, "augenscheinlich nicht auf einen Bus warteten, sondern offensichtlich ein privates Treffen veranstalteten", sollten sie unter die Lupe genommen werden. "Während die Streife anhielt flüchtete ein 20-Jähriger aus der Gruppe, während der Kontrolle erschien er aber wieder", heißt es weiter. Nun drohen satte Bußgelder.

Die Gesetzeshüter stellten nämlich fest, dass die fünf Personen aus fünf Hausständen – "verstreut von Hohenkammer über Allershausen bis Au" – stammen. Solche Treffen, so erklärt die Polizei, seien vor dem Hintergrund der wegen der Corona-Krise aktuell geltenden Regelungen nach der Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung nicht erlaubt. Die Folge: Gegen die fünf Leute sei jeweils ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden. "Jeden der Beteiligten erwartet eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro", berichtet ein Polizei-Sprecher.

Mit einem ähnlichen Fall hatten es Beamte von der zivilen Einsatzgruppe der Polizei aus Erding am gestrigen Abend gegen 20.15 Uhr an der Bahnhofstraße in Langenbach zu tun. Hier seien vier Personen aus mehr als zwei Hausständen zusammengekommen. "Die Polizei ist gehalten, bei Feststellung solcher Treffen, die unter anderem als Kernereignisse der Ausbreitung des Corona-Virus gelten, diese zu unterbinden und Verstöße konsequent im Sinne der allgemeinen Gesundheits-Prävention zu ahnden – was auch geschieht", erklärt die Freisinger Polizeiinspektion.

 

Die achte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (8. BayIfSMV) in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.  

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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