26-Jähriger war mit einem E-Scooter unterwegs, für den er keinen Versicherungs-Nachweis erbringen konnte.
(ty) Ein 26-Jähriger war am gestrigen Samstag gegen 12.10 Uhr gerade mit seinem E-Scooter auf der Elsenheimerstraße in Wolnzach unterwegs, als er ins Visier der Polizei geriet. Streifenbeamte von der örtlich zuständigen Inspektion aus Geisenfeld stellten nämlich – so wurde heute berichtet – fest, dass an dem Gefährt kein Versicherungs-Kennzeichen angebracht war. Deshalb wurde der junge Mann einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen.
Im Zuge der Überprüfungen habe der 26-Jährige dann auch keinen Versicherungs-Nachweis für das so genannte Elektro-Kleinstfahrzeug vorlegen können. Gegen den polnischen Staatsangehörigen sei daraufhin ein Ermittlungs-Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs-Gesetz eingeleitet worden. Da der 26-Jährige derzeit keinen festen Wohnsitz in Deutschland habe, sei von der Staatsanwaltschaft die Bezahlung einer finanziellen Sicherheits-Leistung angeordnet worden.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können zum Beispiel bereits ab einem Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.