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43-Jähriger und 51-Jährige wurden in Karlshuld gestoppt. Sie hatten keinen triftigen Grund für die gemeinsame Fahrt zu später Stunde.

(ty) Eine Verkehrs-Kontrolle ist in der Nacht zum heutigen Mittwoch zwei Leuten in Karlshuld zum Verhängnis geworden. Wie die Polizei berichtet, waren die beiden, die mit einem Pkw unterwegs waren, gegen 0.05 Uhr von Beamten der Polizeiinspektion aus Neuburg an der Donau gestoppt worden. Dabei sei festgestellt worden, dass der 43 Jahre alte Mann und die 51-jährige Frau – beide aus Karlshuld – keinen triftigen Grund für ihre Fahrt hatten. Beide seien deshalb wegen eines Verstoßes gegen die wegen der Corona-Pandemie geltende nächtliche Ausgangssperre angezeigt worden. Sie müssen jetzt mit einem satten Bußgeld rechnen.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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