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Der Fahrer ohne Führerschein, der Beifahrer saß daneben. An Bord: Fünf Leute aus vier Haushalten.

(ty) Am späten gestrigen Nachmittag waren die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion über einen Pkw informiert worden, der im Pfaffenhofener Ortsteil Eberstetten in auffälliger Weise herumgefahren sein soll. Als die Gesetzeshüter daraufhin gegen 17.45 Uhr vor Ort eintrafen, konnten sie nach eigenem Bekunden den Wagen im Bereich der Max-Weinberger-Straße schnell ausfindig machen. Der Lenker des besagten Autos hatte aber offenbar keine große Lust auf eine Verkehrs-Kontrolle. Und zwar aus mehreren – auch strafrechtlichen – Gründen, wie sich schnell herausstellen sollte. 

 

Den Angaben zufolge missachtete der Fahrer des Pkw nicht nur die polizeilichen Anhalte-Signale, sondern versuchte außerdem, über einen neben der Straße verlaufenden Grünstreifen zu flüchten. Dabei unterlief ihm jedoch ein Malheur: Er habe einen größeren Begrenzungsstein übersehen, woraufhin das Auto beschädigt worden und liegen geblieben sei. "Sofort stiegen mehrere junge Leute aus dem Fahrzeug", berichtete heute ein Polizei-Sprecher. Soweit sozusagen zur Vorgeschichte. Als Pkw-Lenker sei jedenfalls ein 48-Jähriger aus Wolnzach festgestellt worden, der nicht im Besitz eines Führerschein ist.

Auf dem Beifahrersitz habe während der Schwarzfahrer-Tour ein 28-jähriger Pfaffenhofener gesessen – er ist der Halter dieses Autos. Hinten saßen laut Polizei zwei 20 Jahre alte Frauen sowie ein 22 Jahre alter Mann aus der Gemeinde Scheyern. Gegen den Wolnzacher werde jetzt strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gegen den Beifahrer wegen des Ermächtigens dazu ermittelt. Zudem haben laut Polizei alle Pkw-Insassen gegen die geltenden Infektions-Schutz-Regeln verstoßen: Für die Fahrt an sich habe schon kein triftiger Grund vorgelegen; obendrein stammen die fünf Leute aus vier verschiedenen Haushalten. Sie müssen also mit einem Corona-Bußgeld rechnen.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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