Allgemein-Verfügung gilt ab morgen in ausgewiesenen Bereichen der City, bei Verstößen können bis zu 25.000 Euro fällig werden.
(ty) Das Landratsamt hat eine Allgemein-Verfügung erlassen, wonach der Alkohol-Konsum in der Öffentlichkeit in bestimmten Bereichen von Pfaffenhofen verboten ist. Hintergrund dieser Maßnahme ist der Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Regelung gilt nach Behörden-Angaben ab dem morgigen Freitag, 29. Januar. "Verstöße werden mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet", heißt es in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung. Hier lesen und sehen Sie, auf welchen ausgewiesenen Flächen in der Kreisstadt der Alkohol-Konsum in der Öffentlichkeit bis auf weiteres untersagt ist.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte – wie berichtet – das im Kampf gegen die Corona-Pandemie erlassene bayernweite Alkohol-Verbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eil-Antrag einer Privatperson aus Regensburg insoweit stattgegeben. Zur Begründung führte der für das Infektions-Schutz-Recht zuständige 20. Senat aus, dass nach Paragraf 28a des Infektions-Schutz-Gesetzes (IfSG) Alkohol-Verbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkohol-Verbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungs-Ermächtigung des Bundesgesetzgebers. "Die Entscheidung des Senats gilt insofern allgemein und ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache", hieß es weiter.
"Bayern hält weiterhin an einem Alkohol-Konsum-Verbot in der Öffentlichkeit fest", hatte die bayerische Staatskanzlei bekanntlich nach einer Kabinett-Sitzung mit Blick auf die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs proklamiert. "Es gilt auf möglichst allen öffentlichen Plätzen, insbesondere den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an allen sonstigen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten." Die konkreten Örtlichkeiten sollten den Angaben zufolge nun von den jeweiligen Kommunen festgelegt werden. Darauf wurde nun auch im Landkreis Pfaffenhofen reagiert.
"Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern des Landkreises", so wurde dazu mitgeteilt, habe das Landratsamt von Pfaffenhofen jetzt eine entsprechende Allgemein-Verfügung erlassen. Vom Alkohol-Konsum-Verbot betroffen sind demnach bestimmte öffentliche Flächen in der Kreisstadt. "Es handelt sich um den verkehrsberuhigten Innenstadt-Bereich (Tempo-20-Zone), die "Insel" sowie den Bürgerpark", erklärt die Behörde (siehe schraffierte Bereich auf der offiziellen Übersichts-Karte unten). "Zu den untersagten Bereichen zählen dabei öffentliche Straßen, Wege und Plätze (inklusive Gehwege und Fußgängerzonen) sowie dort gelegene öffentliche Grün- und Spielanlagen." Die Regelung gelte ab Freitag, 29. Januar. Verstöße würden mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25 000 Euro geahndet.
"Bayern hält aufgrund des mit Alkohol-Konsum einhergehenden Risikos einer Missachtung der Infektions-Schutz-Regeln grundsätzlich an einem weitgehenden Alkohol-Konsum-Verbot in der Öffentlichkeit fest", erklärt das Landratsamt zum Hintergrund des Vorgehens. "Gemäß den Vorgaben in der aktuellen bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung ist der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt." Die konkret betroffenen Örtlichkeiten müssten jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungs-Behörde festgelegt werden. Was nun passiert ist.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.
Zur aktuellen Situation vor Ort: Corona im Kreis Pfaffenhofen: Jetzt 140 Tote, aktuelle Gemeinde-Zahlen