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Mindestens der Vorsitzende muss aber im Sitzungsraum körperlich anwesend sein. Änderung des Kommunalrechts im Landtag beschlossen. 

(ty) Der bayerische Landtag hat heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der beiden Regierungs-Fraktionen von CSU und Freien Wählern zur Änderung des Kommunalrechts beschlossen. Zentrale Neuerung ist die Möglichkeit für Kommunen, künftig in Form von Hybrid-Sitzungen zu tagen. "Die neue Rechtslage eröffnet den Kommunen viele Möglichkeiten, um im Jahr 2021 auch bei fortdauernder Pandemielage ihre Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen", so Innen- und Kommunal-Minister Joachim Herrmann (CSU). "Wir sichern einerseits die Entscheidungsfähigkeit der Kommunen, andererseits verbreitern wir insbesondere auch deren Handlungsoptionen und helfen Kontakte zu vermeiden." Digital-Ministerin Judith Gerlach (CSU) erklärte: "Der vermehrte Einsatz digitaler Möglichkeiten wird auch nach Corona das kommunalpolitische Amt deutlich erleichtern."

Die Kommunen können künftig selbst entscheiden, ob und inwieweit sich Mitglieder kommunaler Gremien zu Sitzungen audiovisuell zuschalten lassen können und dabei auch ein Stimmrecht haben. Bei den künftig möglichen Hybrid-Sitzungen muss mindestens der Vorsitzende im Sitzungsraum körperlich anwesend sein. Wie der Minister erläuterte, sollen rein virtuelle Sitzungen weiterhin ausgeschlossen bleiben. "Damit kann jedes Ratsmitglied selbst entscheiden, ob es körperlich an einer Sitzung teilnehmen will oder, falls die Kommune diese Möglichkeit eröffnet, sich zur Sitzung zuschalten lässt", erklärte Herrmann und ergänzte: "Mit dieser Änderung wollen wir gleichzeitig auch die Vereinbarkeit eines kommunalen Mandats mit Familie und Beruf verbessern."

 

Zudem haben auch weiterhin die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sitzungen vor Ort im Sitzungsraum zu verfolgen. Die Regelung zu Hybrid-Sitzungen gilt zunächst bis Ende des kommenden Jahres – um den Kommunen ausreichend Zeit zu geben, sie zu erproben. Gerlach betonte: "Wichtig ist mir vor allem, dass kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger damit mehr Optionen für die Ausübung ihrer wichtigen Funktion erhalten." Das ermögliche beispielsweise auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Eltern mit kleinen Kindern an Ratssitzungen von zu Hause aus teilzunehmen. "Damit leisten wir einen großen Beitrag für die Teilhabe, auch unabhängig von der Bewältigung der Corona-Pandemie", so die bayerische Digital-Ministerin.

Nach der neuen Rechtslage können künftig so genannte Ferien-Ausschüsse auch auf Ebene der Landkreise, Bezirke und Zweckverbände eingesetzt werden – der Zeitraum für die Einsetzung dieser Ausschüsse wird heuer von sechs Wochen auf bis zu drei Monate verlängert. Weiterhin können Kommunen außerhalb der Ferienzeit die den jeweiligen Vollgremien vorbehaltenen Entscheidungs-Befugnisse bis zu drei Monate – mit Verlängerungs-Optionen, längstens bis Ende dieses Jahres – auf beschließende Ausschüsse übertragen. "Hierdurch ist es möglich, auch in den kommenden Wochen und Monaten unter andauernden Pandemie-Bedingungen alle erforderlichen Entscheidungen zu treffen und zugleich die Zahl der Sitzungs-Teilnehmer zu reduzieren", so Herrmann.

Dem Ziel, Infektionen zu vermeiden, dienen auch weitere Regelungen des Gesetzes für das laufende Jahr: Bürgerversammlungen sollen demnach heuer nicht zwingend durchgeführt, jedoch gegebenenfalls bis Ende März 2022 nachgeholt werden müssen. Ortssprecher-Wahlen, Bürger-Entscheide sowie Gemeinde- und Landkreis-Wahlen sollen heuer als reine Briefwahlen beziehungsweise -abstimmungen erfolgen können. Bei Gemeinde- und Landkreis-Wahlen hängt dies aber von einer Anordnung der jeweiligen Rechtsaufsichts-Behörde ab, die auch den jeweiligen Wahltermin festsetzt. Das Gesetz tritt nach Verkündung am 17. März 2021 in Kraft.


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