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Kreis-Behörde erklärt die entsprechenden Corona-Regelungen, die voraussichtlich für die ganze nächste Woche gelten. 

(ty) Der Sieben-Tages-Inzidenzwert, also die Anzahl von registrierten Corona-Infektionen umgerechnet auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche, beträgt für den Kreis Pfaffenhofen laut heutiger Mitteilung des Robert-Koch-Instituts (RKI) offiziell 42,1 und liegt damit klar unter der wichtigen Marke von 50. Damit können Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen ab dem kommenden Montag, 15. März, unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Darauf hat das Landratsamt heute in einer Pressemitteilung hingewiesen, in der auch weitere Details zur konkreten Umsetzung dargelegt werden. Wir fassen die Regelungen nachfolgend zusammen.

Nach Angaben der Landkreis-Behörde gelten für die Schulen sowie für Angebote der Kinder-Tages-Betreuung ab Montag, 15. März, folgende Regelungen:

  • "Kinder-Tages-Einrichtungen, Kinder-Tages-Pflege-Stellen und organisierte Spielgruppen können im Regel-Betrieb öffnen und wieder mit offenen Konzepten arbeiten", erklärt das Landratsamt.
  • Bei Grundschulen und bei der Grundschulstufe der Förderzentren findet laut Landratsamt voller Präsenz-Unterricht ("das heißt: auch ohne Mindest-Abstand") statt.
  • Bei weiterführenden und beruflichen Schulen sowie bei den übrigen Jahrgangsstufen der Förderschulen findet laut Behörden-Angaben Wechsel-Unterricht beziehungsweise Präsenz-Unterricht mit Mindest-Abstand von 1,5 Metern in allen Jahrgangsstufen statt.
  • Wichtig ist auch: Der ausschlaggebende Inzidenzwert beziehe sich auf den Standort der Schule, nicht den Wohnort der Schülerinnen und Schüler.

 

Die Regelung gelte zur besseren Planbarkeit für die gesamte bevorstehende Kalenderwoche – also von 15. bis 21. März. Und zwar auch dann, wenn sich der Sieben-Tages-Inzidenzwert für den Landkreis Pfaffenhofen in diesem Zeitraum verbessern oder verschlechtern sollte. "Lediglich für den Fall, dass sich das Infektions-Geschehen in den folgenden Tagen sehr stark verändern sollte, steht es den örtlich zuständigen Kreisverwaltungs-Behörden auch unter der Woche offen, eine weitergehende oder anderslautende Entscheidung zu treffen", heißt es ergänzend aus dem Landratsamt.

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