Bislang 4574 Infektionen: 4060 Betroffene genesen, 150 gestorben, 364 aktive Fälle, Sieben-Tages-Inzidenz: 125,6. Weiterhin gilt die Notbremse mit strengen Regeln.
(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen, wie berichtet, mittlerweile 150 Menschenleben zu beklagen. Das Landratsamt veröffentlicht eine tägliche Übersicht (siehe unten), in welchen Gemeinden die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von gestern um 34 erhöht und beträgt jetzt 4574. Inzidenz-bedingt sind auch diese Woche die Kitas geschlossen. Seit 23. März gilt die so genannte Notbremse; das bedeutet unter anderem nächtliche Ausgangssperre.
Von den bislang insgesamt 4574 Menschen aus dem Kreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung der Behörde mittlerweile 4060 als genesen – das sind 20 mehr als gestern gemeldet. Die Zahl der Infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich damit im Landkreis erhöht und beträgt – Stand: heute Mittag – derzeit 364 (gestern: 350). Die infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation.
Insgesamt 338 Menschen aus dem Landkreis (gestern: 389) gelten derzeit als so genannte Kontakt-Personen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne, meldet das Landratsamt. Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen betreut laut der heutigen Morgen-Statistik derzeit insgesamt neun Patienten (gestern: neun), bei denen eine Corona-Infektion bestätigt worden ist – zwei davon müssen intensiv-medizinisch betreut werden. Bei einem weiteren Krankenhaus-Patienten bestehe derzeit der Verdacht auf eine Corona-Virus-Infektion.
Die Sieben-Tages-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche umgerechnet auf 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 125,6 (Stand: heute, 0 Uhr). Der Wert des RKI gilt als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Lesen Sie dazu auch: Corona: Kitas im Kreis Pfaffenhofen auch diese Woche geschlossen
Ab 8. März galten bekanntlich zunächst inzidenz-bedingte Lockerungen der Corona-Regelungen im Landkreis Pfaffenhofen. Allerdings griffen ab 17. März schon wieder Einschränkungen, vor allem bei Einzelhandel und Museen. Ebenfalls inzidenz-bedingt hatten vor den Ferien fast alle Schüler nur noch Distanz-Unterricht, die Kitas blieben geschlossen. Ab Dienstag, 23. März, griff wegen anhaltend hoher Inzidenz-Werte die so genannte Corona-Notbremse; das bedeutet auch nächtliche Ausgangssperre. Lesen Sie dazu: Corona-Notbremse im Kreis Pfaffenhofen: Diese Regeln gelten ab Dienstag, 23. März
Antworten auf wichtige Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie auch hier. Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.
Im Freistaat gab es ab 16. Dezember im Kampf gegen die Pandemie einen harten Lock-Down. Zahlreiche Geschäfte mussten geschlossen bleiben, auch Kitas und Schulen. Zunächst wurde dieser harte Lock-Down bis Ende Januar fortgesetzt; außerdem gab es weitere Verschärfungen. Diese harten Regelungen wurden zunächst bis 14. Februar verlängert (Harter Lock-Down wird verlängert), dann bis 7. März. Zugleich wurden Lockerungen angekündigt. Die nächtliche Ausgangssperre gilt nur mehr in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 – und zwar von 22 bis 5 Uhr. Ab 22. Februar wurde für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschluss-Klassen der Wechsel-Unterricht oder Präsenz-Unterricht mit Mindest-Abstand zugelassen. Auch Kitas und Fahrschulen konnten ab 22. Februar wieder öffnen.
Frisöre durften unter Auflagen ab 1. März wieder aufmachen (Lock-Down wird verlängert, aber Schulen, Kitas und Frisöre öffnen). Am 23. Februar beschloss das bayerische Kabinett, dass Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte am 1. März wieder öffnen dürfen. Neben Frisören konnten weitere Dienstleistungs-Betriebe zu Körperhygiene und Körperpflege wieder starten. In Musikschulen wurde Einzel-Unterricht wieder ermöglicht (Corona-Lockerungen: Weitere Geschäfte dürfen öffnen). Für die Zeit ab 8. März wurden deutliche Lockerungen und Öffnungen – allerdings abhängig von der Inzidenz – beschlossen; lesen Sie dazu: Was wann und wie wieder möglich ist. Am 23. März wurde das weitere Vorgehen beschlossen, lesen Sie dazu: Keine Corona-Lockerungen in Bayern.
Am 7. April wurden weitere Öffnungs-Schritte verschoben. An den Schulen gilt eine strenge Corona-Test-Pflicht. Blumenläden, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Für die Läden des Einzelhandels, die nicht ohnehin geöffnet haben dürfen, gelten einheitliche und inzidenz-abhängige Regelungen. Lesen Sie dazu: Weitere Öffnungen verschoben, neue Regeln für Geschäfte
Seit 19. Oktober 2020 ist das Bürgertelefon am Pfaffenhofener Landratsamt wieder von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der Nummer (0 84 41) 27 - 2 60 erreichbar. "Die Servicezeiten können je nach Bedarf wieder kurzfristig angepasst werden", hatte ein Sprecher bereits erklärt. Am Bürgertelefon des Landkreises werden den Angaben zufolge allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis beantwortet, es gebe außerdem Verhaltens-Empfehlungen sowie Informationen zur jeweils aktuellen Umsetzung der Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung im Landkreis Pfaffenhofen.
Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.
Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Informationen des bayerischen Innen-Ministeriums zu den neuen Regelungen ab 2. November finden Sie unter diesem Link. Informationen und Formulare für Reise-Rückkehrer findet man auch auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen unter www.landkreis-pfaffenhofen.de.
Aktuelle Informationen für Unternehmen, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) online auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
Aktuelle Beschlüsse: Corona in Bayern: Weitere Öffnungen verschoben, neue Regeln für Geschäfte
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