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Geflügelpest-Geschehen zeige sich "weiterhin sehr dynamisch". Veterinäramt appelliert an das Verantwortungs-Bewusstsein der Tierhalter.

(ty) Die im Kreis Pfaffenhofen bereits seit Anfang des vergangenen Monats bestehende Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel muss weiter aufrechterhalten werden. Das wurde heute aus dem Landratsamt gemeldet, das bekanntlich diesbezüglich auch eine entsprechende Allgemein-Verfügung erlassen hat. Die Stallpflicht gelte sowohl für Geflügel von gewerbsmäßigen Haltern als auch für Geflügel von Züchtern und Privatpersonen – "auch wenn es nur wenige Tiere sind", wurde jetzt noch einmal betont. Hintergrund sei das Geflügelpest-Geschehen, das sich "weiterhin sehr dynamisch" zeige. Bislang gab es keinen bestätigten Fall im Landkreis.

"Die Notwendigkeit der Stallpflicht richtet sich nach dem aktuellen Seuchen-Geschehen in der Wildvogel-Population und darauf basierender Risiko-Bewertung", heißt es in einer aktuellen Mitteilung aus der Landkreis-Behörde. Eine Prognose über die Dauer des Seuchen-Geschehens sei "derzeit schwer möglich". Eine Beruhigung der Situation sei bei Wildvögeln mit der Frühlingswärme und einer erhöhten Sonnen-Einstrahlung zu erwarten. Bislang habe es eine Vielzahl von Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern gegeben, in den vergangenen Wochen vermehrt auch bei Nutzgeflügel. "Einen Ausbruch von Geflügelpest – weder bei Wildvögeln noch bei Nutzgeflügel – gibt es bislang im Landkreis Pfaffenhofen nicht", wurde heute erklärt.

Dies ist nach Einschätzung des Pfaffenhofener Veterinäramts  auch auf das konsequente Aufstallungs-Gebot des Nutzgeflügels zurückzuführen. So würden Kontakte zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln verhindert. Geflügel in Freiland-Haltungen hätten im Vergleich zu ausschließlich im Stall gehaltenem Geflügel weitaus größere Möglichkeiten, mit diversen Umwelt-Faktoren in Kontakt zu geraten. Die Stallpflicht solle verhindern, dass Wildvögel durch Futter-Einrichtungen und Tränken für Haus- und Nutzgeflügel angelockt werden und so das Virus in den Bestand eingeschleppt werde.

"Das Ausbrechen der Geflügelpest, auch in einem kleinen Hobby-Bestand, würde stringente Regulierungen von Gebieten nach sich ziehen, in denen dann alle weiteren Geflügel-Bestände untersucht und betroffenes Geflügel im schlimmsten Fall getötet werden müsste", heißt es aus der Behörde. Das hiesige Veterinäramt appelliere daher an das Verantwortungs-Bewusstsein des einzelnen Geflügel-Halters.  Der Text der Allgemein-Verfügung ist auf der Internet-Seite des Landkreises abrufbar; hier der direkte Link. Weitere fachliche Informationen sind auch auf der Internetseite des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) www.lgl.bayern.de zu finden.

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