Voraussichtlich ab Freitag, 21. Mai, kehrt im Landkreis ein weiteres Stück Normalität zurück. Hier die Details, auch zu Schulen und Kitas.
(ty) Im Kreis Pfaffenhofen stehen weitere Lockerungen der Corona-Regelungen bevor. Darauf hat das Landratsamt heute hingewiesen. Hintergrund sind die gestrigen Kabinetts-Beschlüsse. Wie berichtet, hat der bayerische Ministerrat, unter anderem beschlossen, dass Freibäder und Fitness-Studios in Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 öffnen dürfen. Ebenfalls wieder möglich sind Kultur- und Sport-Veranstaltungen mit Zuschauern. Weitere Beschlüsse betreffen den Betrieb in Kitas und Schulen. Nachfolgend lesen Sie, welche zusätzlichen Erleichterungen laut Landratsamt – vorbehaltlich der rechtlichen Umsetzung – ab Freitag, 21. Mai, gelten.
Freibäder
"Freibäder können wieder öffnen", erläutert das Landratsamt zu den gestrigen Beschlüssen des bayerischen Ministerrats. Voraussetzungen sind den Angaben zufolge die Beachtung des entsprechenden Rahmen-Hygiene-Konzepts – zum Beispiel Abstandswahrung und Beschränkung der Personen pro Quadratmeter – und ein gebuchter Termin sowie ein negativer Corona-Test.
Fitness-Studios
"Auch Fitness-Studios können ab Freitag wieder öffnen", so die Landkreis-Behörde. Es seien ein negativer Corona-Test der Besucher sowie ein Termin erforderlich. Außerdem müssten die Hygiene-Maßnahmen – zum Beispiel Abstands-Pflicht, FFP2-Masken-Pflicht (außer beim Sport selbst) – beachtet werden.
Kultur-Veranstaltungen im Freien
"Es sind wieder Kultur-Veranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) erlaubt", heißt es in einer Mitteilung aus dem Landratsamt. "Dies gilt sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateur-Ensembles und filmische Veranstaltungen." Für die Besucher gelte eine Testpflicht.
Sport-Veranstaltungen im Freien
"Sport-Veranstaltungen im Freien – hierzu zählen auch Freiluft-Stadien mit überdachten Zuschauer-Plätzen – sind mit maximal 250 Zuschauern zugelassen", heißt es weiter. "Es gelten auch hier eine Testpflicht und feste Plätze."
Bei all den vorab genannten Öffnungen und Möglichkeiten entfalle die Testpflicht, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – stabil unter der 50-er Marke liegt.
Schulen
An allen Schulen im Kreis Pfaffenhofen finde derzeit für alle Jahrgangsstufen Präsenz-Unterricht statt, sofern dabei ein Mindest-Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden könne – andernfalls finde Wechsel-Unterricht statt ("eingeschränkter Regelbetrieb").
"Wie es nach den Pfingst-Ferien weitergeht, hängt von der Sieben-Tage-Inzidenz ab", erklärt die Landkreis-Behörde. Grundsätzlich gelte ab 7. Juni: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 165 finde eingeschränkter Regelbetrieb, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 finde an allen Schularten für alle Jahrgangsstufen normaler Regelbetrieb (voller Präsenz-Unterricht ohne Mindest-Abstand) statt.
Kitas
"Kinder-Tages-Einrichtungen, Kinder-Tages-Pflege-Stellen, Ferien-Tages-Betreuung und organisierte Spielgruppen sind derzeit im Landkreis im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet, das heißt: die Betreuung muss in festen Gruppen erfolgen", fasst das Landratsamt zusammen. Hier gelte nach den Pfingst-Ferien: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 165 finde eingeschränkter Regelbetrieb statt; bei einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 50 finde normaler Regelbetrieb statt.
Die bisherigen Lockerungen im Überblick:
Kreis Pfaffenhofen: Außen-Gastronomie und Kinos dürfen wieder öffnen
Massive Lockerungen der Corona-Regelungen im Landkreis Pfaffenhofen
Zur aktuellen Lage vor Ort:
Corona-Situation im Kreis Pfaffenhofen: Neueste Zahlen aus allen Gemeinden