Zunächst durften sich nur Über-60-Jährige für die Impfungen mit dem Vakzin von "Johnson und Johnson" anmelden. Impfstoff für 900 Impfungen steht bereit.
(ty) Wie heute Vormittag berichtet, gibt es im Kreis Kelheim eine Sonder-Impf-Aktion gegen Corona mit dem Vakzin von "Johnson und Johnson". Zunächst konnten sich laut Angaben des Landratsamts dafür nur Landkreis-Bürger im Alter von über 60 Jahren anmelden. Weil bislang das Interesse allerdings äußerst überschaubar war, gibt es eine Änderung. Die Behörde erklärte am Nachmittag: "Ab sofort können sich auch Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ab 18 Jahren für eine Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson und Johnson anmelden und kurzfristig einen Impf-Termin ausschließlich im Impf-Zentrum in Kelheim erhalten."
Ursprünglich hatte sich das Angebot des Landkreises Kelheim – wie berichtet – ausschließlich an Menschen gerichtet, die über 60 Jahre alt sind. Die Alters-Grenze wurde mittlerweile heruntergesetzt. "Da die Sonder-Impf-Aktion, für die Impfstoff für knapp 900 Impfungen zur Verfügung steht, nur schleppend anläuft – es wurden Termine im mittleren zweistelligen Bereich vergeben – entschieden sich die Verantwortlichen für diesen Schritt", erklärte das Landratsamt gegen 13.50 Uhr zu der Öffnung des Angebots für alle Landkreis-Bürger ab 18 Jahren. Interessierte könnten sich telefonisch unter der Rufnummer (0 94 41) 20 7 - 69 40 anmelden. Diese Sonder-Impf-Termine werden ausschließlich im Impf-Zentrum in Kelheim angeboten.
Personen, die sich bereits für eine Corona-Impfung registriert haben, werden laut Landratsamt ausdrücklich darum gebeten, sich dennoch im Impf-Zentrum unter oben genannter Telefonnummer zu melden. "Wir bitten um Verständnis, sollte es im Laufe des Nachmittags zu Wartezeiten im Rahmen der Anmeldung für eine Impfung kommen", so ein Behörden-Sprecher. "Wir weisen zudem darauf hin, dass die Entscheidung zur Vergabe von Impf-Terminen unter Berücksichtigung medizinischer Indikation sowie der Priorisierungs-Vorgaben der Corona-Virus-Impf-Verordnung erfolgt."
Die Impfung mit dem Vakzin von "Johnson und Johnson" sehe im Gegensatz zu den weiteren in Deutschland zugelassenen Corona-Impfstoffen nur eine Impfung zum Schutz vor dem Corona-Virus vor. Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten und nach eingehenden Beratungen empfehle die Ständige Impf-Kommission (Stiko), den Covid-19-Impfstoff von "Johnson und Johnson" in der Regel für Personen im Alter ab 60 Jahren zu verwenden. Der Einsatz des Vakzins von "Johnson und Johnson" unterhalb dieser Altersgrenze "bleibt jedoch weiterhin nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risiko-Akzeptanz durch die impfwillige Person möglich", so das Landratsamt.
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