Hintergrund sind die neuen Corona-Regelungen für Bayern, die seit dem heutigen Donnerstag gelten.
(ty) Ab heute entfällt die Masken-Pflicht an allen Wertstoffhöfen und Garten-Abfall-Sammelstellen im Kreis Pfaffenhofen. Das wurde aus dem Landratsamt mitgeteilt. "Die Masken-Pflicht wird sowohl für Besucher der Anlagen als auch für die dort beschäftigten Mitarbeiter aufgehoben", erklärt der stellvertretende Werkleiter Gerhard Beck vom Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises (AWP). Wo die Einhaltung eines Mindest-Abstands von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht möglich sei, werde angesichts der Corona-Pandemie aber allen Bürgern empfohlen, eine medizinische Gesichts-Maske – so genannte OP-Maske – zu tragen. Durch die neue bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung sei die Masken-Pflicht unter freiem Himmel grundsätzlich aufgehoben worden.
Im Freistaat gelten, wie berichtet, seit heute völlig neue Corona-Regelungen. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 gilt im jeweiligen Landkreis indoor weitestgehend die 3G-Regel: Zugang nur noch für gegen Corona geimpfte, von Corona genesene oder negativ auf Corona getestete Leute. Alle anderen inzidenz-abhängigen Regeln sowie etliche weitere Beschränkungen fielen weg; maßgeblich ist stattdessen nun die "Krankenhaus-Ampel" als Indikator für die Belastung des Gesundheits-Systems. Zudem entfielen die allgemeinen Kontakt-Beschränkungen, die bisherigen Obergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen sowie die FFP2-Masken-Pflicht ("OP-Maske" ist neuer Standard). Als oberstes Ziel für Schulen wurde Präsenz-Unterricht genannt; Wechsel-Unterricht soll es nicht mehr geben. In der Gastronomie entfiel die corona-bedingte Sperrstunde. Volksfeste bleiben untersagt. Hier die neuen Regelungen im Detail: Diese völlig neuen Corona-Regeln gelten ab 2. September in Bayern
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Zum Hintergrund:
Diese Corona-Regelungen gelten ab 2. September im Kreis Pfaffenhofen
Diese völlig neuen Corona-Regeln gelten ab 2. September in Bayern