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Der Mann hatte 1,3 Promille intus, als ihm gestern Abend in Schrobenhausen eine Fräskante zum Verhängnis wurde.

(ty) Ein betrunkener E-Scooter-Fahrer ist gestern Abend in Schrobenhausen verunglückt und hat jetzt ein Strafverfahren am Hals. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtete, war der 40-jährige Einheimische auf der Beethovenstraße unterwegs, als er gegen 21.45 Uhr wegen einer Fräskante stürzte. Er habe sich Schürfwunden sowie Prellungen zugezogen. Im Zuge der polizeilichen Unfall-Aufnahme habe ein Alkohol-Test einen Wert von 1,3 Promille bei dem 40-Jährigen ergeben. Er musste deshalb im Krankenhaus eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Von Seiten der Polizei wurde ein  Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den Mann eingeleitet.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

 

Ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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