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Bernd Duschner und Manfred "Mensch" Mayer überreichen Petition gegen drohende Abschiebung von zwei Personen – Bei monatlichen Treffen sollen künftig Einzelfälle besprochen werden

(ty) Die Modalitäten bei der Rückführung von Asylbewerbern in ihre Herkunftsländer bei Ablehnung des Asylantrags erörterten Landrat Martin Wolf und der Landtagsabgeordnete Karl Straub (beide CSU) mit Vertretern des Vereins „Freundschaft mit Valjevo“ sowie der künftige Stadtrat Manfred „Mensch“ Mayer von der neuen Pfaffenhofener Wählergruppe „Gemeinsam für Gemeinwohl“ (GfG). Anlass war die Übergabe einer Petition gegen die Abschiebung von zwei Asylbewerbern.

Bei dem Gespräch ging es auch um die Frage, wie grundsätzlich so genannte Härtefälle behandelt werden können. Auf Vorschlag des Landrats wurde vereinbart, dass künftig monatlich ein Treffen stattfindet und dass unter Beachtung des Datenschutzes Einzelfälle besprochen werden. „Damit soll besonderen Härtefällen Rechnung getragen werden“, so Wolf. Der Verein „Freundschaft mit Valjevo“ um seinen Vorsitzenden Bernd Duschner setzt sich in Abschiebeverfahren insbesondere für einzelne Asylbewerber ein, die von Rückführungsmaßnahmen besonders hart betroffen sind.

In dem Gespräch wurden die unterschiedlichen Positionen deutlich, wie nun in einer Mitteilung aus dem Landratsamt aufgezeigt wird. Landrat Wolf und der Abgeordnete Straub wiesen demnach darauf hin, dass hier ein vielstufiges Prüfungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben sei. Die Gesprächspartner betonten hingegen, dass sie verschiedene Entscheidungen nicht nachvollziehen könnten. Auch wunderten sie sich, dass Herkunftsländer wie Afghanistan und Kongo nicht generell als asylnotwendig anerkannt würden. Bei aller Unterschiedlichkeit der Ansichten „wurde dennoch vereinbart, sich monatlich auszutauschen und im Gespräch zu bleiben“, heißt es aus der dem Büro von Wolf.

Wie der Landrat weiter mitteilt, sind im Landkreis Pfaffenhofen  derzeit rund 300 Asylbewerber dezentral untergebracht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe bisher bei rund zehn Prozent dieser Personen entschieden und keinen Schutzgrund feststellen können. „Durch Bescheid wird entweder die Rücküberstellung zur Durchführung des Asylverfahrens in einen sicheren EU-Mitgliedsstaat verfügt oder die Heimreise ins Herkunftsland angeordnet“, heißt es aus dem Landratsamt.

Dazu erklärt Walter Schlegel, der stellvertretende Leiter des Ausländeramts: „Gegen diese ablehnenden Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge stehen den Asylbewerbern alle rechtsstaatlichen Mittel wie zum Beispiel eine Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht zur Verfügung.“ Eine anwaltschaftliche Vertretung werde gesichert. 

Sei der Rechtsweg allerdings ausgeschöpft und die Ausreiseverfügung durch das Verwaltungsgericht bestätigt, müsse die Ausländerbehörde die notwendigen Maßnahmen einleiten, um die Ausreise aus dem Bundesgebiet sicherzustellen, so die Behördenvertreter. Hier habe das Landratsamt Pfaffenhofen als Vollzugsbehörde keinen Ermessensspielraum.

Zudem könne der Ausreisepflichtige als letztes Mittel gegen die Ausreise eine Petition an den Landtag stellen. Der Landtag könne sich mit der Eingabe dann selbst befassen oder auch vorschlagen, dass die so genannte Härtefallkommission im Innenministerium darüber entscheidet. Bis zu dieser Entscheidung würden alle „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ ausgesetzt.

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