Bislang 6943 Infektionen: 111 Betroffene gestorben, 6732 gelten als genesen, 100 aktive Fälle. Sieben-Tage-Inzidenz: 38,1. Die aktuellen Regeln im Überblick.
(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 111 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation stellt sich wie folgt dar: Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 6943 liegt: Das sind zehn mehr als gestern gemeldet. Insgesamt 6732 hiesige Corona-Patienten (gestern: 6723) wurden wieder aus der Quarantäne entlassen und gelten als genesen. Derzeit gebe es 100 aktive Corona-Fälle im Landkreis (gestern: 99). Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Seit 2. September gelten bayernweit völlig neue Corona-Regeln (Details siehe unten).
In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit sechs Personen (gestern: sieben) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind. Im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan einen Patienten, bei dem eine Corona-Infektion bestätigt ist (gestern: einer).
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 38,1 (Stand: heute). Der Wert des RKI galt bekanntlich über Monate als entscheidende Größe für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Mittlerweile gilt im Freistaat auch eine so genannte Krankenhaus-Ampel als maßgeblicher Indikator für etwaige Verschärfungen der Corona-Regelungen.
Im Freistaat gelten seit 2. September völlig neue Corona-Regelungen. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 gilt im jeweiligen Landkreis indoor weitestgehend die 3G-Regel: Zugang nur noch für gegen Corona geimpfte, von Corona genesene oder negativ auf Corona getestete Leute. Alle anderen inzidenz-abhängigen Regeln sowie etliche weitere Beschränkungen fielen weg; maßgeblich ist stattdessen nun die "Krankenhaus-Ampel" als Indikator für die Belastung des Gesundheits-Systems. Zudem entfielen die allgemeinen Kontakt-Beschränkungen, die bisherigen Obergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen sowie die FFP2-Masken-Pflicht ("OP-Maske" wurde neuer Standard). Als oberstes Ziel für Schulen wurde Präsenz-Unterricht genannt; Wechsel-Unterricht soll es nicht mehr geben. In der Gastronomie entfiel die corona-bedingte Sperrstunde. Volksfeste blieben untersagt. Hier die neuen Regelungen im Detail: Diese völlig neuen Corona-Regeln gelten ab 2. September in Bayern.
Deutliche Lockerungen gelten seit Anfang Oktober; lesen Sie dazu: Discos, Clubs und Bordelle dürfen wieder öffnen, Volksfeste wieder möglich. Laut weiteren Kabinetts-Beschlüssen gibt es seit 6. Oktober zudem deutliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter, die freiwillig auf die so genannte "2G"-Regel oder die "3G plus"-Regel setzen: Demnach fallen dann Masken-Pflicht, Mindest-Abstand, Personen-Obergrenzen und Alkohol-Verbote weg. Außerdem beschlossen: Tanz und Musik in der Gastronomie werden unter den für Discos geltenden "3G plus"-Bedingungen erlaubt. Und: Für Schankwirtschaften fallen die Beschränkungen weg, wonach die Bedienung am Tisch erfolgen musste sowie Abgabe und Verzehr von Getränken an Theke oder Tresen unzulässig war. Lesen Sie dazu: Große Corona-Lockerungen bei Veranstaltungen mit 2G oder 3G-plus
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Zum 1. August hat das Kelheimer Landratsamt seine eigens eingerichtete Corona-Telefon-Hotline eingestellt und auch die dazugehörige E-Mail-Adresse deaktiviert. Zugleich wurde vom Kelheimer Landratsamt aber darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung weiterhin eine Corona-Hotline geschaltet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Impfwillige aus dem Landkreis können Termine für Corona-Impfungen unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 69 40 oder unter der Rufnummer 116 117 vereinbaren.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
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