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Anton Knapp wurde als Landrat von Eichstätt und als Gemeinderat in Gaimersheim gewählt und will nun auch beide Ämter antreten – Das aber ist juristisch eigentlich ausgeschlossen 

(ty) Nun hat er doch beide Posten angenommen, der Eichstätter Landrat Anton Knapp (CSU), der sich bei der Kommunalwahl wie berichtet sowohl als Landrat des Kreises Eichstätt als auch als Gemeinderat von Gaimersheim beworben hatte. Das zum Landkreis Eichstätt gehört.

Knapp hat – wie zu erwarten war – am Sonntag nicht nur die Wahl zum Landrat gewonnen, sondern auch in Gaimersheim mit einem Sprung von Listenplatz 24 auf Platz sechs einen Sitz im Marktgemeinderat erobert. Und obwohl rechtlich umstritten, hat Anton Knapp nun beide Wahlen angenommen. Dass er das tun würde, hatte er uns bereits vor dem Wahlsonntag gesagt.

Nun ist diese Doppelkandidatur aber nach wie vor juristisch umstritten. Denn es geht zwar, dass man für zwei Posten kandidiert, nicht aber, dass man dann auch beide annimmt. Das hatte auch die Regierung von Oberbayern bestätigt. Denn in diesem speziellen Fall wäre Knapp ja seine eigene Aufsichtsbehörde.

Anton Knapp hat die Klärung des Problems nun dem Wahlausschuss der Marktgemeinde Gaimersheim auf’s Auge gedrückt. Er hat offiziell beide Wahlen angenommen und der Wahlausschuss muss nun am kommenden Dienstag klären, was zu tun ist. Knapp legt damit schon mal das Fundament für den ersten Interessenkonflikt, weswegen es eben ausgeschlossen ist, dass der Landrat eines Landkreises auch in einem seiner Gemeinden als Gemeinderat tätig ist.

Denn wenn, wovon auszugehen ist, der Gaimersheimer Wahlausschuss Anton Knapp als Gemeinderat ablehnt, obwohl er die Wahl eigentlich gewonnen hat, könnte der die nächst höhere Instanz mit dem Fall beschäftigen. Und die ist er selbst. Denn das Landratsamt ist nun mal die Rechtsaufsichtsbehörde. 

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