Bislang 4990 Infektionen: 4710 Betroffene gelten als genesen, 86 gestorben, 194 aktive Fälle. Sieben-Tage-Inzidenz: 99,3. Die aktuellen Regeln im Überblick.
(ty) Im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 86 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation im Kreis stellt sich laut aktuellen Angaben des Landratsamts wie folgt dar: Bislang – Stand: heute, 14 Uhr – wurden insgesamt 4990 Landkreis-Bürger positiv auf den neuartigen Erreger getestet. Das sind 30 mehr als am Freitag gemeldet. Von den Infizierten gelten mittlerweile 4710 als genesen – zehn mehr als am Freitag gemeldet. Momentan gebe es im Landkreis 194 aktive Corona-Fälle (Freitag: 174). Aktuelle Zahlen aus den Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Seit 2. September gelten bayernweit völlig neue Corona-Regeln (Details siehe unten).
Im Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen werden nach heutigen Angaben des Landratsamts derzeit zwei Patienten behandelt (Freitag: drei), bei denen eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus offiziell bestätigt ist – beide werden intensiv-medizinisch betreut und beatmet (Stand: heute, 7 Uhr).
In der KJF-Klinik "Sankt Elisabeth" in Neuburg an der Donau wird laut heutiger Meldung des Landratsamts derzeit kein Patient behandelt (Freitag: einer), bei dem eine Infektion mit dem Corona-Virus bestätigt ist (Stand: heute, 8.30 Uhr). Bei vier Patienten bestehe hier der Verdacht auf eine Corona-Infektion. Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch: Er soll die Belegung der hiesigen Kliniken mit Corona-Patienten steuern.
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – beträgt für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen laut Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) aktuell 99,3 (Stand: heute, 3.10 Uhr). Der Wert des RKI galt bekanntlich über Monate als entscheidende Größe für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Mittlerweile gilt im Freistaat auch eine so genannte Krankenhaus-Ampel als maßgeblicher Indikator für etwaige Verschärfungen der Corona-Regelungen.
Im Freistaat gelten seit 2. September völlig neue Corona-Regelungen. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 gilt im jeweiligen Landkreis indoor weitestgehend die 3G-Regel: Zugang nur noch für gegen Corona geimpfte, von Corona genesene oder negativ auf Corona getestete Leute. Alle anderen inzidenz-abhängigen Regeln sowie etliche weitere Beschränkungen fielen weg; maßgeblich ist stattdessen nun die "Krankenhaus-Ampel" als Indikator für die Belastung des Gesundheits-Systems. Zudem entfielen die allgemeinen Kontakt-Beschränkungen, die bisherigen Obergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen sowie die FFP2-Masken-Pflicht ("OP-Maske" neuer Standard). Als oberstes Ziel für Schulen wurde Präsenz-Unterricht genannt; Wechsel-Unterricht soll es nicht mehr geben. In der Gastronomie entfiel die corona-bedingte Sperrstunde. Hier die neuen Regelungen im Detail: Diese völlig neuen Corona-Regeln gelten ab 2. September in Bayern.
Deutliche Lockerungen gelten seit Anfang Oktober; lesen Sie dazu: Discos, Clubs und Bordelle dürfen wieder öffnen, Volksfeste wieder möglich. Laut weiteren Kabinetts-Beschlüssen gibt es seit 6. Oktober zudem deutliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter, die freiwillig auf die so genannte "2G"-Regel oder die "3G plus"-Regel setzen: Demnach fallen dann Masken-Pflicht, Mindest-Abstand, Personen-Obergrenzen und Alkohol-Verbote weg. Außerdem beschlossen: Tanz und Musik in der Gastronomie werden unter den für Discos geltenden "3G plus"-Bedingungen erlaubt. Und: Für Schankwirtschaften fallen die Beschränkungen weg, wonach die Bedienung am Tisch erfolgen musste sowie Abgabe und Verzehr von Getränken an Theke oder Tresen unzulässig war. Lesen Sie dazu: Große Corona-Lockerungen bei Veranstaltungen mit 2G oder 3G-plus
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Vor dem Hintergrund der Lock-Downs hatte das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen – nicht zuletzt wegen vieler Fragen, die bei Unternehmern aufkommen – ein eigenes Bürger-Telefon des Gewerbeamts eingerichtet, über das Fragen rund um diese Maßnahmen, die ab 16. Dezember in Kraft getreten waren, beantwortet werden. Diese Hotline ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 110 erreichbar – und zwar montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr (nicht an Feiertagen). Fragen von Unternehmern könnten auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.
Gesundheits-Themen werden unter der genannten Nummer nicht beantwortet, wie betont wird. Hierfür hat das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ein eigenes Bürger-Telefon eingerichtet. Dieses ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 555 zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags bis donnerstags jeweils zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. "Nachdem die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen rückläufig ist, entfallen ab sofort die Sprechzeiten am Wochenende sowie an Feiertagen", war am 4. Februar erklärt worden.
Der Landkreis hat zwei Corona-Test-Zentren eingerichtet: in den Räumen des ehemaligen Penny-Marktes an der Rinderhofer Breite 11 in Schrobenhausen-Mühlried sowie an der Monheimer Straße 66 in Neuburg an der Donau (Berufsschul-Container). Termin-Vereinbarungen für die Antigen-Schnelltests sind unter http://schnelltest.kkh-sob.de/ erforderlich. Für PCR-Tests sind die Termine vorab unter http://pcrtest.kkh-sob.de/ zu vereinbaren. Weitere offizielle Infos dazu finden Sie unter diesem Link. Informationen zu den hiesigen Impf-Zentren finden Sie hier.
Das genannte Bürger-Telefon des Gesundheitsamts dient unter anderem auch als Anlaufstelle für diejenigen, die direkten Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten. Wer Symptome aufweise, könne sich auch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit der Beratung über die Hotline des bayerischen Gesundheits-Ministeriums unter der Telefonnummer (0 91 31) 68 08 - 51 01. Informationen sind auch online beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de sowie beim bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de abrufbar.
Die bayerische Staatsregierung hat mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere offizielle Anlaufstelle für die Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie außerdem samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, etwaigen Beschränkungen sowie in Sachen Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort – auch an Feiertagen – beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit unterstützt.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
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