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Landratsamt weist auf die aktuellen Corona-Vorgaben hin. Weitere Infos zu den Einrichtungen in Geisenfeld, Manching und Pfaffenhofen.

(ty) Für den Zutritt zu Hallenbädern gilt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seit dem Inkraft-Treten der neuen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung am Mittwoch die so genannte 2G-plus-Regel. Darauf weist das Pfaffenhofener Landratsamt in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung ausdrücklich hin. Die Regelung bedeutet konkret: Zugang haben nur Personen, die vollständig gegen Corona geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind und die zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen können. Die Bescheinigung über den negativen Corona-Test sei mitzubringen. Vor Ort bestehe keine Möglichkeit zur Testung, wird betont.

Ausgenommen von der 2G-plus-Regelung seien Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und drei Monaten. Im Hallenbad in Manching seien zudem die Besucherzahl und die Badezeit begrenzt, so das Landratsamt. Der Zutritt sei nur zu bestimmten Zeitfenstern möglich; das Dampfbad und der Ruheraum sind derzeit gesperrt. Weitere Infos dazu gibt es auf www.manching.de/hallenbad. In Geisenfeld dürfen laut Landratsamt maximal 20 Personen gleichzeitig ins Hallenbad; weitere Infos gibt es hier. Ins neue Pfaffenhofener Hallenbad dürfen momentan höchstens 100 Leute gleichzeitig. Die aktuelle Auslastung des "Gerolsbad" sowie weitere Informationen sind auf www.baeder-pfaffenhofen.de abrufbar.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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