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Mit seiner Äußerung geriet der 23-jährige Ingolstädter ins Visier der Beamten, die gerade einen Pkw überprüften. Jetzt blüht ihm ein Strafverfahren.

(ty) Am gestrigen Abend haben Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion in Ingolstadt gerade auf der Prinz-Franz-Straße einen Pkw kontrolliert, als plötzlich ein Passant ins Visier der Gesetzeshüter geraten ist. Wie es heißt, steuerte nämlich ein 23 Jahre alter Einheimischer auf seinem E-Scooter vorbei und schrie an die Adresse der Leute in dem Wagen, der soeben überprüft wurde: "Ihr Opfer!" Um es gleich vorweg zu nehmen: Der 23-Jährige hat jetzt ein Strafverfahren am Hals und muss wohl auch um seinen Führerschein bangen.

 

Nach Angaben der Beamten sollte der 23-jährige E-Scooter-Lenker nach seiner Aktion ebenfalls einer Kontrolle unterzogen werden. Der junge Mann habe allerdings versucht, dieser Maßnahme durch Flucht zu entkommen. Letztlich sei er in der Ostermairstraße gestoppt worden – mit empfindlichen Konsequenzen. Nachdem die Polizisten bei ihm Alkohol-Geruch wahrgenommen hatten, sei ein Test durchgeführt worden. Dieser habe einen Wert von mehr als 1,2 Promille ergeben. Angesichts dieses Pegels musste sich der Ingolstädter, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme gefallen lassen. Ihm stehe jetzt eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr ins Haus.

Die Polizei mahnt bekanntlich in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Pegel von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei und nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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