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Der Wahlausschuss von Gaimersheim untersagt Landrat Anton Knapp, sein Amt als Gemeinderat auch noch anzutreten 

(ty) Anton Knapp, der Landrat von Eichstätt, wollte wie berichtet nach der Kommunalwahl nicht nur sein Amt als Landrat antreten, sondern auch das eines Gemeinderates in Gaimersheim. Für beide Positionen stand er auf der Wahlliste, was soweit juristisch noch korrekt ist und ja auch ordentlich Stimmen für die CSU gebracht hat, wohl die wahre Absicht dieses Doppelmandates. Nur dass er beide Funktionen auch tatsächlich ausübt – und diese Absicht hatte er verlauten lassen –, das widerspricht nun doch dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz.

Freiwillig indes ist Knapp nicht vom Amt des Gemeinderates zurückgetreten. Das taten heute andere für ihn. Denn heute Abend tagte der Wahlausschuss der Marktgemeinde um Wahlamtsleiter Josef Ziller. Und dieser Ausschuss hat mit vier gegen eine Stimme festgestellt: Anton Knapp darf – obschon von Platz 24 auf Platz sechs vorgewählt und damit eigentlich Mitglied des Gemeinderates – das Amt des Marktgemeinderates nicht ausüben.

Was ja nicht weiter schlimm ist. Denn der erste Nachrücker für die CSU ist Michael Bauer, der Lebensgefährte von Knapps Tochter und wohl künftige Schwiegersohn von Anton Knapp. Das frei werdende Amt des Gemeinderats bleibt sozusagen in der Familie. Und die ist im Marktgemeinderat von Gaimersheim nicht eben knapp vertreten, um dieses Wortspiel spaßeshalber zu benutzen. Denn seine Tochter Maria Ledl ist ebenso im Gemeinderat vertreten wie und Andrea Peschler, die Schwester des potenziellen Schwiegersohns Michael Bauer. Da werden Familientreffen schnell mal zur Fraktionssitzung.

Jetzt könnte Anton Knapp natürlich Beschwerde einlegen gegen die Entscheidung des Wahlausschusses. Bei sich selbst wohlgemerkt. Denn er als Landrat hat die Rechtsaufsicht inne. Alleine diese Tatsache zeigt schon, warum Anton Knapp eben nicht beide Positionen bekleiden kann.

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