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Bislang 16.003 Infektionen, 116 Betroffene gestorben, Zahl der Genesenen derzeit unklar, Sieben-Tage-Inzidenz: 2414,8. Die aktuelle Lage und die Regeln im Überblick.

(ty) Im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 116 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation im Kreis stellt sich laut aktuellen Angaben des Landratsamts wie folgt dar: Bislang – Stand: heute, 17 Uhr – wurden insgesamt 16 003 Landkreis-Bürger positiv auf den neuartigen Erreger getestet. Das sind 716 mehr als am Freitag gemeldet. Die Mitteilung von Zahlen zum Infektions-Geschehen in den einzelnen Landkreis-Gemeinden sowie zur Zahl der Genesenen sei derzeit nicht möglich, hatte die Behörde bereits erklärt. Wir fassen nachfolgend die Daten zusammen, die zur derzeitigen Corona-Lage im Landkreis vorliegen.

Das Landratsamt hatte per Presse-Mitteilung am 31. Januar wissen lassen: "Da aufgrund der derzeit sehr hohen Fallzahlen die Bearbeitung der Index-Fälle im Gesundheitsamt Priorität hat, kann die Zahl der mittlerweile genesenen Personen aktuell nicht gemeldet werden. Infolgedessen ist im Augenblick die Ermittlung der aktuell positiven Fälle und somit auch die Aufschlüsselung nach aktuell Infizierten in den einzelnen Landkreis-Gemeinden nicht möglich." Weiter heißt es: "Das Gesundheitsamt arbeitet an sieben Tagen die Woche auf Hochtouren daran, die hohe Zahl an Neuinfektionen zu bearbeiten. Trotzdem ist die Fall-Bearbeitung noch im Rückstand."

Das Gesundheitsamt bitte daher die betroffenen Bürger um Geduld und erwarte, dass durch die digitale Fall-Bearbeitung, die Mitte vergangener Woche neu eingeführt worden sei, Zeit eingespart werden und der Rückstand dadurch behoben werden könne. Personen, die ein positives Corona-Test-Ergebnis erhalten, werden von der Behrde darum gebeten, "umgehende die hierfür vorgesehenen digitalen Meldeformulare auszufüllen". Die Formulare sind auf der Homepage des Landkreises (hier der direkte Link) hinterlegt. Lesen Sie dazu auch: Wichtige Hinweise für Corona-Infizierte aus dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen. Und: Neuigkeiten zur Corona-Quarantäne im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

 

Im Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen werden nach heutigen Angaben des Landratsamts derzeit sieben Patienten behandelt (Freitag: fünf), bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus offiziell bestätigt ist (Stand: heute, 7 Uhr). 

In der KJF-Klinik "Sankt Elisabeth" in Neuburg an der Donau werden laut heutiger Meldung des Landratsamts derzeit zwölf Patienten stationär behandelt (Freitag: 14), bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus bestätigt ist (Stand: heute, 8.30 Uhr).

Die Auslastung der Intensiv-Betten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt laut heutiger Mitteilung des Landratsamts nach jüngstem Stand bei 53 Prozent (Freitag: 93 Prozent).

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – beträgt für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen laut jüngsten Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) 2414,8 (Stand: heute). 

Wenngleich die Corona-Zahlen angesichts der Omikron-Variante zuletzt immer neue Höchststände erreichten, hat das bayerische Kabinett am 25. Januar Lockerungen der im Freistaat geltenden Regelungen beschlossen. Bei Veranstaltungen und Einrichtungen darf die Kapazität künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Und die Zeit der "Geisterspiele" ist vorbei: Künftig sind bei überregionalen Sport-Veranstaltungen bis zu 10 000 Zuschauer erlaubt. Die vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits außer Vollzug gesetzte 2G-Regel für Laden-Geschäfte wird aufgehoben. Für Prüfungen, Meister-Kurse und Fahrschulen gilt künftig 3G. Soweit bislang die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich war, reicht künftig mitunter ein negativer Antigen-Test. Die Regeln zum "regionalen Hotspot-Lock-Down" bleiben vorerst ausgesetzt. Hier die Details zu diesen Beschlüssen: Corona-Lockerungen in Bayern: Diese Erleichterungen gelten ab 27. Januar

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

 

Vor dem Hintergrund der Corona-Regelungen beziehungsweise Lock-Downs hatte das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen – nicht zuletzt wegen vieler Fragen, die bei Unternehmern aufkommen – ein eigenes Info-Telefon des Gewerbeamts eingerichtet, über das Fragen rund um diese Maßnahmen beantwortet werden. Diese Hotline ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 110 erreichbar – und zwar montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr. Fragen von Unternehmern könnten auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. 

Gesundheits-Themen werden unter der genannten Nummer nicht beantwortet, wie betont wird. Hierfür hat das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ein eigenes Bürger-Telefon eingerichtet. Dieses ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 555 zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags bis freitags jeweils zwischen 8 und 12 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 14 Uhr. Per E-Mail kann man sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.

Das Gesundheitsamt hat für Nachfragen von Kontakt-Personen seit 8. November eine eigene Telefon-Hotline unter der Nummer (0 84 31) 57 - 675 eingerichtet. Diese sei von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr geschaltet. Zudem könnten Anfragen, gerade an den Wochenenden, auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Lesen Sie dazu auch: Kreis Neuburg-Schrobenhausen verschärft die Quarantäne-Regelungen

Der Landkreis hat zwei Corona-Test-Zentren eingerichtet: in den Räumen des ehemaligen Penny-Marktes an der Rinderhofer Breite 11 in Schrobenhausen-Mühlried sowie an der Monheimer Straße 66 in Neuburg an der Donau. Termin-Vereinbarungen für die Antigen-Schnelltests sind unter http://schnelltest.kkh-sob.de/ erforderlich. Für PCR-Tests sind die Termine vorab unter http://pcrtest.kkh-sob.de/ zu vereinbaren. Weitere offizielle Infos dazu finden Sie unter diesem Link. Informationen zu den hiesigen Impf-Zentren finden Sie hier. Bei Fragen ist das Impf-Zentrum des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr unter der Rufnummer (0 82 52) 94 55 5 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.

Das genannte Bürger-Telefon des Gesundheitsamts dient unter anderem auch als Anlaufstelle für diejenigen, die direkten Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten. Wer Symptome aufweise, könne sich auch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit der Beratung über die Hotline des bayerischen Gesundheits-Ministeriums unter der Telefonnummer (0 91 31) 68 08 - 51 01. Informationen sind auch online beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de sowie beim bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de abrufbar.

Die bayerische Staatsregierung hat mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere offizielle Anlaufstelle für die Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie außerdem samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, etwaigen Beschränkungen sowie in Sachen Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort – auch an Feiertagen – beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit unterstützt. 

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