Landratsamt mahnt Geflügel-Halter zur konsequenten Einhaltung der Bio-Sicherheits-Maßnahmen und kündigt an: Bei Lage-Verschärfung wird Aufstallung wahrscheinlich.
(ty) Die Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln schreitet in Bayern weiter fort und betrifft auch die Region. Im Kreis Neuburg-Schrobenhausen ist der Erreger H5N1 laut heutiger Mitteilung des Landratsamts bisher bei drei Wildvögeln festgestellt worden. Den Angaben der Behörde zufolge handelt es sich um einen Schwan, einen Graureiher und eine Graugans. Deutschlandweit, so das Landratsamt, müsse gemäß der Risiko-Bewertung des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) und des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) von einem nahezu flächendeckenden Geschehen ausgegangen werden; das Risiko des Eintrags in Nutzgeflügel-Bestände werde auch außerhalb der bisher berücksichtigten Risiko-Gebiete als hoch eingestuft.
"Zum Schutz der Geflügel-Bestände müssen die erhöhten Bio-Sicherheits-Maßnahmen von allen Geflügel-Haltern konsequent umgesetzt werden", heißt es in einer aktuellen Presse-Mitteilung des Landratsamts. "Bio-Sicherheits-Maßnahmen sind unter anderem das Betreten der Geflügel-Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung oder Einweg-Schutzkleidung, Vermeidung des Kontaktes von Nutzgeflügel insbesondere mit wildlebendem Wassergeflügel, wildvogel-sichere Lagerung von Futter, Wasser und Einstreu sowie Desinfektion der Schuhe."
Durch die Einhaltung der Bio-Sicherheits-Maßnahmen solle der Kontakt zwischen Wildvögeln sowie Haus- und Nutzgeflügel vermieden werden, um so eine Einschleppung in die Geflügel-Haltungen zu verhindern. "Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügel-Haltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden", so das Landratsamt.
"Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden", erklärt die Behörde weiter und rät dennoch: "Tote oder kranke Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht berührt und eingesammelt werden." Entsprechende Funde sollen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Das Landratsamt kündigt bereits an: "Bei einer Verschärfung der Seuchenlage, wird die Pflicht zur Aufstallung des Geflügels wahrscheinlich." Betroffene Geflügelhalter sollten aus Sicht der Behörde "daher Überlegungen anstellen, wo und wie ihr Geflügel bei einer weiteren Verschärfung aufgestallt werden kann". Weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest-Situation im Freistaat gibt es beim LGL; hier der direkte Link.