Warum wird auch eine Gebäude- und Wohnungs-Zählung durchgeführt? Wen betrifft die? Wie läuft sie ab? Was hat es mit der Vorbefragung auf sich?
(ty) Am 15. Mai ist es offiziell soweit: Der "Zensus 2022", auch bekannt als "Volkszählung", ein Großprojekt der amtlichen Statistik, startet in ganz Deutschland. Dafür werden im Rahmen der so genannten Haushalts-Stichprobe rund zehn Millionen Menschen in der Bundesrepublik befragt. Zur Durchführung und Organisation des "Zensus 2022" hat auch der Kreis Pfaffenhofen eine örtliche Erhebungsstelle eingerichtet. Diese wird geleitet von Carina Paula. Sie zeichnet zusammen mit Carina Binzer für die Organisation vor Ort verantwortlich. Im Vorfeld informieren die beiden sowie die Pressestelle des Landratsamts über die bevorstehende Volkszählung und beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Zensus. Hier lesen Sie den vierten Teil dieser kleinen Serie.
Warum wird auch eine Gebäude- und Wohnungs-Zählung durchgeführt?
"Da es für Wohnungen und Gebäude keine flächendeckenden Register gibt, werden etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum in Deutschland postalisch befragt", heißt es aus der Erhebungsstelle des Landkreises Pfaffenhofen. "Ziel ist es, eine Grundlage für wohnungs-politische Entscheidungen und Maßnahmen in der geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie der Raumplanung zu schaffen."
Wen betrifft diese Gebäude- und Wohnungs-Zählung?
Bei der Gebäude- und Wohnungs-Zählung werden nach offiziellen Angaben alle etwa vier Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungs-Berechtigte von Gebäuden mit Wohnraum oder Wohnungen in Bayern befragt.
Wie ist der Ablauf?
Im Mai dieses Jahres, so wird dazu erklärt, erhalten die Betroffenen diesbezüglich Post mit Zugangs-Daten für den Online-Fragebogen vom bayerischen Landesamt für Statistik in Fürth. Dort beantworten sie dann Fragen zu ihrem Haus oder ihrer Wohnung – zum Beispiel zum Baujahr, zur Größe oder zur Miete. Für Wohnungs-Unternehmen gebe es ein gesondertes Verfahren zur elektronischen Daten-Übermittlung. Sie werden den Angaben zufolge bereits vor Mai dieses Jahres vom bayerischen Landesamt für Statistik kontaktiert.
Was hat es mit der Vorbefragung auf sich?
Im vergangenen Jahr fand bereits die Vorbefragung zu dieser Gebäude- und Wohnungs-Zählung statt. Dabei sei ein Teil aller Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Verwalterinnen und Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt worden. "Mit Hilfe der Informationen aus der Vorbefragung überprüften die statistischen Ämter der Länder die ihnen vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentums-Verhältnissen auf ihre Qualität und Aktualität", erklärt die hiesige Erhebungsstelle. "So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunfts-pflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur eigentlichen Gebäude- und Wohnungs-Zählung im Jahr 2022 korrekt vorliegen."
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
"Auch bei der Gebäude- und Wohnungs-Zählung werden die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz sowie zur Informations-Sicherheit strikt eingehalten", wird aus dem Landratsamt versichert. Weiter heißt es dazu in einer Presse-Information: "Die persönlichen Daten werden zum frühest möglichen Zeitpunkt von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keinerlei Rückschlüsse auf Personen möglich sind (Grundprinzip der amtlichen Statistik)." Die Ergebnisse werden den Angaben zufolge "erst nach Anwendung eines Geheimhaltungs-Verfahrens veröffentlicht, sodass kein Rückschluss auf Einzelfälle möglich ist".
Bisherige Folgen:
Fragen und Antworten zum "Zensus 2022" im Kreis Pfaffenhofen (Folge 1)
Fragen und Antworten zum "Zensus 2022" im Kreis Pfaffenhofen (Folge 2)
Fragen und Antworten zum "Zensus 2022" im Kreis Pfaffenhofen (Folge 3)