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Er raste nahe Neufahrn bei Freising davon, als ihn Streifenbeamte stoppen wollte. Wenig später landete sein Mazda an einem Baum.

(ty) Gegen 21 Uhr wollten Streifenbeamte von der örtlichen Polizeiinspektion am Donnerstagabend im Bereich der Mühlseen nahe Neufahrn bei Freising einen Mazda-RX8 unter die Lupe nehmen. Die Gesetzeshüter stiegen deshalb nach eigenem Bekunden aus ihrem Dienst-Fahrzeug und zeigten dem entgegenkommenden Pkw-Lenker klar, dass er einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen werden sollte. Der 40-Jährige aus Neufahrn habe allerdings nur den Kopf geschüttelt, sei an den Polizisten vorbeigesteuert und auf dem Moosmühlenweg davongefahren. Soweit zur Vorgeschichte.

Wie es heißt, verfolgten die Streifenbeamten den 40-Jährigen, der "mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit" unterwegs gewesen sei. Der Mazda sei in Schlangenlinien gefahren, dabei auch nach rechts von der Strecke abgekommen. Der Flüchtende sei auf die Kreuzung von Moosmühlenweg und Kurt-Kittel-Ring zugefahren und habe weiterhin versucht, den Polizisten zu entgehen. Er habe versucht zu bremsen und die Kontrolle über seinen Wagen verloren. Der Mazda sei über den gegenüberliegenden Bordstein in ein Gebüsch geflogen und an einem Baum gelandet. Der 40-Jährige sei daraufhin sofort festgehalten und der längst anvisierten Kontrolle unterzogen worden. 

Er habe den Streifenbeamten erklärt, dass er geflüchtet sei, weil er betrunken sei. Ein daraufhin durchgeführter Atem-Test bestätigte das dann auch. Laut Bericht der Polizei wurde ein Wert in Höhe von fast zwei Promille festgestellt. Der Verkehrs-Sünder musste, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Den Unfall mit seinem Mazda hatte er nach Angaben der Beamten unverletzt überstanden. An dem Auto sei indes ein Totalschaden entstanden. Beziffert wurde dieser auf etwa 12 000 Euro. Der darüber hinaus entstandene Flurschaden dürfte nach Einschätzung der Polizei bei zirka 1000 Euro liegen. 

Gegen den Neufahrner sei ein Strafverfahren eingeleitet worden. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf nicht selten – wie auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Im Zuge des Strafverfahrens droht dem 40-Jährigen auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.


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