Er hatte fast zwei Promille, als er am heutigen Morgen in ein anderes Auto krachte. Führerschein wurde einkassiert.
(ty) Ein besoffener Pkw-Lenker hat am heutigen Morgen im Stadtgebiet von Pfaffenhofen einen Unfall gebaut und sich danach einfach aus dem Staub gemacht. Er wurde allerdings verfolgt und letztlich gestoppt. Die hinzugerufenen Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion kassierten dann gleich den Führerschein des 26-Jährigen ein. Gegen den Rausch-Fahrer ist ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen Unfallflucht eingeleitet worden; in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.
Gescheppert hatte es laut Polizei gegen 5.30 Uhr. Den Angaben zufolge war der 26-Jährige, der aus Burgkirchen an der Alz (Landkreis Altötting) stammt, mit seinem Pkw auf der Moosburger Straße in Richtung Innenstadt unterwegs. Auf Höhe des Kreisverkehrs habe er übersehen, dass der vor ihm fahrende 40-Jährige seinen Wagen abgebremst habe. Ungebremst sei der 26-Jährige daraufhin mit seinem Fahrzeug ins Heck dieses Autos gekracht. "Im Anschluss fuhr der Verursacher einfach weiter, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern", heißt es im Bericht der Polizei.
Der 40-Jährige, der aus dem Gemeinde-Bereich von Pfaffenhofen stammt, habe die Verfolgung aufgenommen und den 26-Jährigen schließlich auch zum Anhalten bewegen können. Im Zuge der Unfall-Aufnahme sei von den angerückten Streifenbeamten dann "deutlicher Alkohol-Geruch" bei dem Unfall-Fahrer festgestellt worden. Ein Alko-Test bestätigte den im Raum stehenden Verdacht. Laut Polizei erbrachte er einen Wert in Höhe von fast zwei Promille. Damit waren die weiteren Schritte klar: Der Führerschein wurde gleich sicherstellt, der 26-Jährige musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.
Ein Strafverfahren folgt. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – so auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Hinzu kommt für den 26-Jährigen der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der bei dem Auffahr-Crash entstandene Sachschaden wurde von der Polizei auf insgesamt etwa 13 000 Euro beziffert.